Gericht

Defekte Spiralen: Hersteller vor Gericht

Der Prozess rund um defekte Verhütungsspiralen ist am Dienstag im Bezirksgericht Fürstenfeld in der Oststeiermark fortgesetzt worden. Es handelt sich um das erste von möglicherweise mehreren Verfahren gegen den spanischen Hersteller Eurogine.

An der vom Verbraucherschutzverein (VSV) eingereichten Sammelklage beteiligen sich rund 750 Frauen. Bei der Verhütungsspirale war es in den letzten Jahren zu Problemen gekommen, weil die Arme des T-förmigen Plastikstücks mitunter abbrachen. Die im Körper verbleibenden Teile hatten Schmerzen verursacht – in einigen Fällen war es durch das defekte Verhütungsmittel auch zu ungewollten Schwangerschaften gekommen.

Nachdem eine der betroffenen Frauen bereits ausführlich die schmerzhaften Folgen der abgebrochenen Spirale geschildert hatte, war nun die Firma am Wort, die einen Vergleich bisher abgelehnt hat. Eurogine forderte einen Nachweis, dass die betroffene Frau überhaupt eines ihrer Produkte verwendet hatte, außerdem wollte man die Chargennummer wissen. Bisher wurde nur ein gynäkologisches Gutachten in Auftrag gegeben, nun sollen noch weitere – darunter ein medizintechnisches – folgen, um den komplizierten Sachverhalt nach allen Seiten hin auszuleuchten.

Amtshaftungsklage gegen Republik

Neben den Klagen gegen den Hersteller muss sich auch die Republik Österreich auf dem Wege einer Amtshaftungsklage verantworten: Die Bundesagentur für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) habe fast zwei Jahre gebraucht, bis sie – nach Verständigung durch den Hersteller im Jahr 2018 – erst im Herbst 2020 erstmals auf ihrer Webseite vor den Materialfehlern gewarnt hätten. Zuvor hielt man laut VSV Rückrufe des Herstellers selbst für ausreichend. Ein neuer Prozesstermin stand zunächst nicht fest. Ein Urteil ist jedenfalls noch in weiter Ferne, da zunächst einmal die neuen Gutachten abgewartet werden müssen.