Mietvertrag Schlüssel
ORF.at/Dominique Hammer
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Soziales

Land federt Mietsprünge im Sozialwohnbau ab

Im sozialen Wohnbau drohen durch die Rückzahlung von Zuschüssen Mietsprünge nach oben -die Berechnungen für die Zuschüsse basierten auf noch höherem Zinsniveau. Die Landesregierung beschloss nun eine Abfederung dieser Sprünge.

Wohnbaulandesrat Johann Seitinger (ÖVP) nennt ein Beispiel, wie sich die Mietsprünge auswirken könnten: „Das würde bedeuten, dass zum Beispiel eine 75 Quadratmeter große Wohnung eine monatlich erhöhte Miete von 200 Euro hätte – statt 350 550 Euro, und das macht für eine kleine Familie ein kleines Vermögen aus.“

Rückzahlungszeitraum auf 20 Jahre verlängert

Um die Mieter vor solchen Mietsteigerungen im sozialen Wohnbau zu bewahren, vereinbarten Seitinger und Finanzreferent Anton Lang (SPÖ) eine sogenannte Rückzahlungsstreckung – das heißt, Fördernehmer können den Rückzahlungszeitraum in die Länge ziehen und zwar von derzeit etwa 13 Jahren auf 20 oder in Einzelfällen sogar auf 29 Jahre. Die Anpassungen schlagen damit letztlich zwar trotzdem durch, bleiben durch die Laufzeitverlängerung monatlich aber moderat, die Mieten damit leistbar, so Seitinger.

Mietwohnungen ab 2014 nicht betroffen

Gültig ist die Streckung für alle ab 1997 geförderten Geschoßbau-Mietwohnungen mit sogenannten „rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen“. Neuere Mietwohnungen seien nicht betroffen, so Wohnbaulandesrat Seitinger: „Seit 2014 haben wir eine Direktförderung, also einen Förderbeitrag, der nicht rückzahlbar ist, da ist die Problemsituation gekappt worden. Aber die alten müssen wir abarbeiten. Wir haben mit diesem Regierungsbeschluss alle Wohnungen, die bis 2014 hineinfallen, in Jahresschritten so getimt, dass keiner eine große oder nicht leistbare Mieterhöhung vorgeschrieben bekommt.“

25.000 Wohneinheiten angesprochen

Dass der Beschluss noch im November gefallen sei, sei wesentlich, so Seitinger, denn bereits im Jänner wären die ersten Zahlungen mit Mietsprüngen fällig gewesen. Aktuell könnten rund 25.000 Wohneinheiten quer durch die ganze Steiermark diese Rückzahlungs-Streckung in Anspruch nehmen; beantragt werden kann sie von den Fördernehmern, also den gemeinnützigen Bauvereinigungen oder Gemeinden.

Ähnliche Hilfestellung bereits 2018

Vor drei Jahren gab es bereits eine ähnliche Erleichterung bei der Rückzahlung an das Land, damals für den Förderungszeitraum 1993 bis 1996 und ebenfalls mit einer Streckung des Rückzahlungsrahmens; für ein Viertel der in Frage kommenden Mietwohnungen sei das damals in Anspruch genommen worden. Die Rückzahlungsrate habe sich bei den Betroffenen um etwa 40 Prozent reduziert.