Arzt beim Abhören eines Patienten
APA/HELMUT FOHRINGER
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Coronovirus

ÖGK: Kassenärzte müssen Ungeimpfte behandeln

Kassenärzte dürfen ungeimpften Patienten die Behandlung nicht verweigern – sonst droht der Entzug des Kassenvertrags, stellt die ÖGK in einer Diskussion zwischen Ärztevertretern klar. Bei der steirischen Ärztekammer berief man sich bislang auf das Hausrecht.

Weil sich einige Ärztinnen und Ärzte offenbar weigern, Nicht-Geimpfte in ihre Ordinationen zu lassen, warnte die Bundesärztekammer, dass das dem ärztlichen Kodex widerspreche, weil grundsätzlich jeder Mensch behandelt werden muss.

Bundesärztekammer droht mit Disziplinarverfahren

Dass ungeimpfte Patienten prinzipiell nicht behandelt werden, sei in Kassen-Ordinationen nicht möglich und nicht erlaubt, so Bundesärztekammer-Präsident Thomas Szekeres: „Wenn jemand ohne sachlichen Grund keiner adäquaten Behandlung zugeführt wird, kann das natürlich ein Disziplinarverfahren auslösen.“

Das Schreiben der Bundesärztekammer
Twitter-Screenshot

Ärztekammer Steiermark: „Jeder hat Hausrecht“

In der Steiermark wisse man noch nichts davon, so der Sprecher der niedergelassenen Ärzte, Christoph Schweighofer: „Für uns obliegt das jeder Ärztin, jedem Arzt, Ungeimpfte zu behandeln oder nicht zu behandeln – es hat jeder das Hausrecht, man kann eine 3-G-Regelung, eine 2-G-Regelung treffen. Was man allerdings nicht kann, ist Notfälle und akute Fälle abweisen, da ist sicher mit disziplinären Maßnahmen zu rechnen.“

ÖGK: „Das geht gar nicht“

Für Kassenärzte gelte das aber nicht, sagt nun ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Nein, das geht gar nicht. Ärzte mit Kassenvertrag haben mit uns einen Vertrag und gehen damit auch in die Behandlungspflicht ein. Menschen, die nicht geimpft sind, von der Behandlung auszuschließen, geht nicht.“

Andernfalls würde die ÖGK „den Entzug des Kassenvertrags in Erwägung ziehen. Es hat auch in Niederösterreich und in anderen Bundesländern schon solche Fälle gegeben – da haben wir dann konkret mit dem Arzt gesprochen, und der hat sich bereit erklärt, die ungeimpften Menschen auch zu behandeln mit entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen“, so Huss.

Hausrecht nur bei Wahlärzten

Der Medizinrechts-Professor Karl Stöger bestätigt die Rechtsansicht des ÖGK-Obmanns für Kassenärzte: „Eine Ausnahme wäre allenfalls dort vorstellbar, wo für den Arzt selbst eine Gefahr ausgeht, weil er etwa zur Risikogruppe gehört. Ansonsten gilt aber, dass der Arzt alle zu behandeln hat, und durch entsprechende Vorkehrungen dafür sorgen muss, dass das Infektionsrisiko in der Praxis gering gehalten wird.“ Nur bei Wahlarztordinationen komme das Hausrecht zum Tragen, und Ungeimpfte könnten abgewiesen werden.

Kein unbegründetes Abraten von CoV-Impfung

Schweighofer betonte, dass zum Beispiel in seiner Ordination Patienten auf jeden Fall behandelt werden – egal, ob geimpft oder ungeimpft. Bei der steirischen Ärztekammer hält man auch fest – und da ist sie auf Bundeslinie –, dass sich Ärztinnen und Ärzte an die Empfehlungen des nationalen Impfgremiums halten müssen und nicht unbegründet von CoV-Impfungen abraten dürfen.