Umwelt

Deponie in Pernegg: Keine Gefahr für Umwelt

In der Debatte rund um die Asbest-Deponie in Pernegg, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag ist das Land Steiermark um Beruhigung bemüht. Laut der zuständigen Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) besteht gehe von der Deponie keine Gefahr für Menschen und Umwelt aus.

In Pernegg sollen Tonnen an hochgefährlichem Tunnel Aushubmaterial lagern. Auf der mittlerweile stillgelegten Tieber-Deponie wurden bei Probeschürfungen offenbar derart hohe Gefahrenwerte ermittelt, dass die Behörde das Gebiet zur Sperrzone erklärte,Mehr dazu in Ärger über Asbest-Deponie in Pernegg. Es bestehe keine „unmittelbare Gefahr“ hieß es am Montag aus dem Büro von Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ).

Keine akuten Sicherheitsmängel festgestellt

Vor 15 Jahren wurde an der Stelle Gestein mit natürlichen Asbestvorkommen abgelagert, das beim Bau des Kirchdorf-Tunnels der Brucker Schnellstraße (S35) angefallen sei, hieß es in einer Aussendung des Landes am Montag. Die Deponie sei in weiterer Folge mit Bodenaushubmaterial abgedeckt worden.

„Solange diese Abdeckung nicht beschädigt wird, gelangen keine Asbestfasern in die Luft und es kommt zu keiner Gefährdung der Umwelt und der Bevölkerung“, schrieb das Land in der Aussendung weiter. Wie alle Deponien in der Steiermark werde auch diese von der zuständigen Behörde des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung laufend geprüft. Im konkreten Fall wurden bei den Kontrollen keine akuten Sicherheitsmängel festgestellt.

Maßnahmen verzögern sich wegen Rechtsstreit

Damit die Sicherheit auch in Zukunft gewährleistet ist, wurden vom Land Steiermark im August des Vorjahres jedoch zusätzliche Maßnahmen wie eine Nutzungseinschränkung und eine teilweise Umzäunung verordnet. Dass diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind, liegt laut Land Steiermark an einer juristischen Auseinandersetzung: Deponiebetreiber und Grundstückseigentümer hätten gegen den Bescheid des Landes Rechtsmittel ergriffen. Die Beschwerde wird laut Land derzeit vom Landesverwaltungsgericht behandelt. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

„Das Wichtigste ist, dass die Deponie auch weiterhin keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Was die zusätzlichen Auflagen des Landes betrifft, ist in einem Rechtsstaat zu akzeptieren, dass dem Ergebnis des Verfahrens nicht vorgegriffen werden kann“, betonte Umweltlandesrätin Ursula Lackner am Montag. Als zuständige Landesrätin stelle sie sicher, dass die Behörde ihre Aufgabe erfüllen könne: Verfahren rechtsstaatlich und unbeeinflusst von politischen Wünschen durchzuführen. „Es gilt, unabhängig von persönlichen, subjektiven Sichtweisen Entscheidungen auf Basis der Gesetze zu treffen“, so Lackner weiter.