Bier-Prozess, Gerichtsakten
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Gericht

Bierprozess: Ex-Kellermeister teils geständig

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess um einen großen Bierdiebstahl in der Brauerei Puntigam fortgesetzt worden. Im Mittelpunkt stand die Einvernahme eines ehemaligen Kellermeisters – er zeigte sich aber nur teilweise geständig.

Den nunmehr 18 Angeklagten wird vorgeworfen, von 2009 bis 2017 einwandfreies Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand verkauft zu haben. Neben gewerbsmäßigem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sind sie teilweise wegen Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßiger Abgabenhinterziehung angeklagt – mehr dazu in Grazer Bierprozess angelaufen.

„Nie Scheinbruch-Meldungen durchgeführt“

Von den ursprünglich 24 Angeklagten war einer krank geworden, ein Verfahren wurde ausgeschieden, eines diversionell erledigt und drei Beschuldigte wurden mittlerweile freigesprochen. Von den 18 übrig gebliebenen Männern gelten sechs als die Haupttäter. Einer von ihnen stand am zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt der Befragung. Es handelte sich um einen der früheren Kellermeister, der zuständig für die Einteilung der Mitarbeiter und die Kontrolle der Ladungen war. Außerdem musste er die Bruchware überprüfen und vermerken. Genau dieses Thema wollte der Richter am Dienstag genauer erläutern.

Prozess rund um den Bierdiebstahl in der Grazer Puntigamer-Brauerei
APA/ERWIN SCHERIAU

„Ein Staplerfahrer fährt wo hinein, da sind dann gleich einmal 16 Paletten kaputt“, schilderte der Angeklagte, wie es überhaupt zum Bruch gekommen ist. „Wie wurden Sie darüber informiert?“, interessierte den Richter. „Meistens hat man das gehört“, kam die Antwort. Diese sogenannte Bruchware wurde dann in einer anderen Halle aufbewahrt, von wo sie von einer anderen Firma abgeholt wurde. „Ich habe aber nie Scheinbruch-Meldungen durchgeführt“, betonte der Angeklagte.

„Selbstbedienungsladen par excellence“

Dass er in den Jahren 2015 und 2016 Bier entwendet hatte, gab er dagegen zu. Er nahm die Ware vom Bruchplatz, reinigte sie und fuhr die Paletten dann in den Selbstbedienungsshop, von wo sie ein eingeweihter Mitarbeiter abholte und zu ihm nach Hause brachte. Von dort verkaufte er sie – sehr günstig – weiter. Staplerfahrer, Shop-Mitarbeiter und andere Beteiligte bekamen Geld oder auch ein paar Kisten Bier, das illegale Geschäft florierte jedenfalls jahrelang. „Das war ein Selbstbedienungsladen par excellence“, stellte der Richter fest.

Immerhin fanden sich auf dem Konto des Angeklagten Bareinzahlungen in der Höhe von 400.000 Euro, deren Herkunft nicht aus dem regulären Verdienst bei der Brauerei herrührte. „Kann ich mir nicht erklären“, meinte der Ex-Kellermeister dazu. Der Prozess wird am Mittwoch, mit weiteren Befragungen fortgesetzt.