Verfassungsgerichtshof in Wien
APA/Herbert Neubauer
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COronavirus

Lockdown für Ungeimpfte: VfGH lehnt erneut Beschwerde ab

Über 800 Beschwerden zu Corona-Verordnungen sind seit Ausbruch der Pandemie beim Verfassungsgerichtshof gelandet, 600 wurden bereits abgearbeitet, so VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter. Der Lockdown für Ungeimpfte war rechtes, so der Steirer.

Erst am Freitag hat sich der Verfassungsgerichtshof mit einer Beschwerde gegen den Lockdown für Ungeimpfte im Jänner befasst und diese abgewiesen – wie er das auch schon im Falle des ersten Lockdowns im Herbst getan hat. Das Höchstgericht argumentiert in seiner Begründung, dass der Lockdown zwar ein intensiver Eingriff in die Grundrechte gewesen sei, diese aber nicht verletzt habe.

Christoph Grabenwarter Präsident des Verfassungsgerichtshofes
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Der Steirer Christoph Grabenwarter leitet seit 2020 als Präsident den österreichischen Verfassungsgerichthof.

Oberster Gerichtshof prüft damalige Vorgänge

Die Maßnahme sei angesichts der Infektionslage zulässig gewesen, erklärt der Präsident der Verfassungsgerichts, der gebürtige Steirer Christoph Grabenwarter: „Die Regierung hat auf einer Faktenbasis agiert, in einer Situation, wo ein Virus innerhalb von Wochen aufgetaucht und dominant geworden ist. Der Bundesminister hat daraufhin eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Das ist die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs. Wir prüfen den Vorgang, den der Bundesminister bei der Verordnungserlassung gewählt hat.“

800 Beschwerden seit Pandemiebeginn

Generell seien die Verordnungen im Verlauf der Pandemie qualitativ immer besser geworden, betont Grabenwarter und nennt etwa als Negativ-Beispiel eine frühere Verordnung der Stadt Graz: „Wir haben erst vor wenigen Wochen entschieden: die erste Verordnung, wo Verbote für Kinderspielplätze verordnet wurden, in der Stadt Graz – da war außer ein paar E-Mails nichts da. Als anderes Extrem haben wir dann bei den Masken und beim Distanzlearning in Schulen sehr umfangreiche Vorlagen gehabt, die dokumentiert haben.“

In Summe gab es beim Verfassungsgerichtshof bisher über 800 Beschwerden im Zusammenhang mit der Pandemie, fasst Grabenwarter zusammen. Über 600 seien bisher erledigt worden. In etwa jede sechste Beschwerde davon sei erfolgreich gewesen.