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Chronik

Frau mit Messer verletzt: Zwei Jahre Haft

Ein 34-jähriger Erntehelfer aus Rumänien musste sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht verantworten: Er soll im September seiner Geliebten einen Messerstich in den Rücken versetzt haben. Das Urteil: Zwei Jahre Haft.

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben seit 2016 mit dem Opfer bekannt – tatsächlich getroffen haben sich die beiden Rumänen aber nur selten. Sie kam als Erntehelferin in die Oststeiermark und holte ihn nach. Doch schon am dritten Tag sah er auf ihrem Handy, dass sie auch mit anderen Männern Kontakt hatte. „Er wurde von Eifersucht übermannt und stach ihr wuchtig unter dem linken Schulterblatt in den Rücken“, war der Staatsanwalt überzeugt und betonte: „Sie überlebte nur knapp“, die Geliebte des 34-Jährigen konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Tat im Gerichtssaal mit Kugelschreiber nachgestellt

Ganz anders schilderte der Angeklagte die Situation: „Ich bin kein Krimineller, es war ein Unfall“, beteuerte er am Donnerstag vor Gericht. Er sei mit der Frau nebeneinander an einem Tisch beim Essen gesessen, wollte sich noch Polenta abschneiden, da habe sie sich plötzlich umgedreht, und „da ist es passiert“. „Was ist passiert?“, fragte die Richterin nach. „Sie hat sich selbst gestochen“, so der Rumäne.

Daraufhin begann im Gerichtssaal ein aufwendiges Nachstellen der Situation. Eine beisitzende Richterin musste das Opfer mimen, statt der Tatwaffe gab man dem Angeklagten zur Demonstration einen Kugelschreiber. Der Mann versuchte zu zeigen, wie die Frau ganz zufällig durch eine unglückliche Bewegung mit dem Messer in Berührung gekommen sei.

Opfer als „Schlampe“ und „Dreck“ bezeichnet

„Auch wenn sie sich dreht, kommt das Messer nicht unter das Schulterblatt, das geht sich nicht aus“, warf Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer ein. „Wie ist der Stich dann passiert?“, hakte die Richterin nach. „Verstehe ich auch nicht“, kam die Antwort des Beschuldigten.

Er betonte, er sei zwar eifersüchtig gewesen und habe das Handy seiner Geliebten kontrolliert, aber „wir waren sehr liebevoll miteinander“. Daraufhin konfrontierte ihn die Richterin mit einigen Nachrichten, die er der Frau geschickt hatte: „Wo bist du, du Schlampe?“, war noch eine der gemäßigteren Äußerungen. „Hast du keine Angst, dass ich dir die Zähne aus dem Mund schlage?“, stand da, oder auch ganz knapp: „Ich werde dich umbringen, wenn ich ankomme.“

Frau wollte Aussage zurückziehen

Der Angeklagte beteuerte, diese Nachrichten nie geschrieben zu haben. „Aber es ist Ihr Handy und Ihre Nummer“, hielt ihm die Vorsitzende vor. „Es gibt keinen Grund, so etwas zu schreiben“, antwortete der Angeklagte. „Es geht darum, dass Sie sie unter anderem als ‚Dreck‘ bezeichnen, das ist ja kein netter Umgangston“, hielt ihm die Richterin vor. „Ich weiß nichts davon“, blieb der Rumäne bei seiner Verantwortung. Das Opfer wollte zwischenzeitlich seine Aussage zurückziehen. „Sie möchte, dass er freikommt“, meinte der Verteidiger.

Geschworene sahen keine Tötungsabsicht

Die Anklage lautete auf versuchten Mord, doch die Geschworenen glaubten dem Beschuldigten, dass er die Frau nicht töten wollte und befanden, dass es nur eine schwere Körperverletzung gewesen sei. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, die mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind; das Urteil ist nicht rechtskräftig.