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CHRONIK

AK: Veruntreuung in Fahrschule

Eine Grazer Fahrschule soll laut Arbeiterkammer Steiermark versucht haben, Geld, das ein Mitarbeiter veruntreut haben dürfte, bei den Schülerinnen und Schülern einzuheben. Diese sollten teilweise sogar die gesamten Ausbildungskosten nochmals zahlen, so die AK.

Laut AK soll der Mitarbeiter der Fahrschule aus der Grazer Innenstadt Gelder von Kundinnen und Kunden veruntreut haben: „Der Mann, so heißt es in einer Mitteilung des Rechtsanwalts der Fahrschule, habe ‚ein kriminelles System‘ innerhalb der Fahrschule aufgebaut. Der Mitarbeiter kassierte zwar Gelder von Fahrschülerinnen und -schülern, zahlte diese aber nicht auf das Geschäftskonto ein.“

Für noch nicht konsumierte Fahrstunden

Die Fahrschule wolle sich offenbar an ihren Kundinnen und Kunden schadlos halten und forderte demnach bei laufenden Verträgen für noch nicht konsumierte Fahrstunden Entgelt nach. Außerdem sollen laut Aussendung auch ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben und auch schon im Besitz des Führerscheins sind, das gesamte Entgelt für den Fahrschulbesuch und die Fahrstunden nochmals bezahlen – dabei geht es um Beträge von bis zu 1.700 Euro. Begründet worden sei das von der Fahrschule damit, dass sie selbst Opfer der Machenschaften ihres Mitarbeiters geworden sei und er die Preise zu niedrig angesetzt habe, so die AK.

AK: Unternehmen muss sich Verhalten zurechnen lassen

Die AK hielt fest, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist, „weil das Unternehmen für die Handlungen seiner Mitarbeiter verantwortlich ist: Konsumentinnen und Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet. Das Unternehmen muss sich das Verhalten des Mitarbeiters zurechnen lassen.“ Mehrere Betroffene haben sich bereits an die AK gewendet, und es werden auch noch weitere erwartet – auch diese können sich bei der Kammer melden, hieß es.

Anwalt: Fünfstelliger Betrag

Der Anwalt der Fahrschule bestätigte, dass ein ehemaliger Mitarbeiter „im Verdacht steht, Kundengelder vereinnahmt und nicht an die Fahrschule weitergeleitet zu haben“. Man sei bemüht, den Gesamtschaden festzustellen – er belaufe sich nach ersten internen Aufarbeitungen auf einen mittleren fünfstelligen Euro-Betrag, wobei die Gesamtsumme noch offen ist. „Daher haben wir bei für uns intern als verdächtig erkannten Fällen eine weitere Rechnung für die von uns erbrachten Leistungen, für die wir keinen Zahlungseingang in unserem System feststellen konnten, an die betroffenen Fahrschulkunden versendet.“

„Daten der verdächtigen Fälle ausheben“

Nicht richtig sei aber, dass man den Schaden auf die Schüler abwälzen möchte: „Die Vorgehensweise dient der Sachverhaltsaufarbeitung. Wir werden den Fall der Staatsanwaltschaft Graz anzeigen und müssen dazu genaue Daten der verdächtigen Fälle erheben.“ Aus den bisher vorliegenden Rückmeldungen einzelner Kunden könne darauf geschlossen werden, „dass der verdächtige ehemalige Mitarbeiter nicht nur Gelder zweckwidrig vereinnahmt hat, sondern auch falsche Rechnungen ausgestellt hat“. Die Fahrschule bat mögliche verdächtige Dokumente zur Verfügung zu stellen – diese würden der Staatsanwaltschaft vorgelegt.