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Mordversuch: Acht Jahre Haft für Wirt

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein Steirer wegen versuchten Mordes und grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll mit einem Messer auf einen Mann losgegangen sein.

Ein zweiter Mann konnte einen Stich in dessen Rücken gerade noch verhindern – und bekam dafür selbst das Messer in den Bauch. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig.

Das Ungewöhnliche an dem Fall sei laut dem Ankläger, dass beide Opfer keine Beziehung zum Angeklagten hatten. Als Motiv sah der Staatsanwalt eine Kränkung, die aus einer Monate zurückliegenden Zurückweisung des beschuldigten Wirts durch eine Kellnerin lag. Der 48-Jährige feierte am Tag der Tat mit Familie und Freunden in einem anderen Lokal, als die Kellnerin mit den beiden Männern hereinkam. Es entspann sich ein Streit zwischen den Gruppen, der aber bald abflaute. Die beiden Begleiter der Frau gingen in den Hof, um zu rauchen.

„Den stich i ab“

„Den stich i ab“, soll der Angeklagte geäußert haben und holte laut Zeugen aus der Küche ein Fleischermesser: Er ging im Hof auf die Männer zu und hob das Messer, weil er nach Meinung des Staatsanwaltes einen der im Hof Stehenden in den Rücken stechen wollte. Der zweite sah, was er vorhatte und stieß den Angreifer an der Schulter zurück – daraufhin soll ihm der 48-Jährige das Messer in den Bauch gestochen haben. „Es war ein großes Glück, dass mit diesem Riesenmesser keine lebenswichtigen Organe verletzt wurden“, betonte der Ankläger.

„Wollte nur Angst machen“

Der Verteidiger beteuerte, sein Mandant „wollte nie jemanden verletzen“: Mit dem Messer wollte er den Männern „nur Angst machen“, der Stich sei jedenfalls nicht Absicht gewesen. Das Messer drang auch nur ein paar Zentimeter ein, also könne das Messer laut Anwalt keinesfalls mit voller Wucht geführt worden sein.

Der Angeklagte plädierte in beiden Fällen auf nicht schuldig: „Ich bereue das jeden Tag“, meinte er. „Was wollten Sie mit dem Messer?“, fragte die Richterin. „Drohen, Angst machen, ich wollte es nie einsetzen“, antwortete der Befragte. Der Wirt maß der Sache nach seinen Angaben keine große Bedeutung bei und ging weg, obwohl der Verletzte ihm nachgerufen haben soll: „Du hast mich gestochen, ich mach’ dich mit meinem Rechtsanwalt fertig.“

Urteil: Acht Jahre Haft

Die Geschworenen entschieden nach rund vier Stunden Beratung, dass es sich nur in einem Fall um versuchten Mord gehandelt habe, im zweiten sei es grob fahrlässige Körperverletzung gewesen. Der Wirt wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.