Sparbuch und Eurobanknoten
APA/dpa/Daniel Karmann
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Wirtschaft

Kundin falsch beraten: Bank muss zahlen

Die Hausbank einer Pensionistin muss dieser 5.000 Schadenersatz zahlen. Laut Arbeiterkammer hatte die Bank der 79-jährigen Steirerin den Abschluss einer Lebensversicherung mit 35 Jahren Laufzeit empfohlen.

Der Pensionistin wurden laut AK vom Mitarbeiter ihrer Hausbank beim Umstieg auf eine Lebensversicherung höhere Zinsen als bei ihren bisherigen Sparbüchern und jederzeit Zugriff auf ihr Kapital versprochen – zwei Jahre nach Vertragsabschluss erkrankte die Grazerin aber und wollte auf das investierte Geld zugreifen. Bei Auflösung der Lebensversicherung bekam sie aber nur 45.000 anstatt der investierten 50.000 Euro ausbezahlt.

Die Pensionistin verlangte von ihrer Bank den Verlust zurück, da sie nie über die Nachteile einer vorzeitigen Auflösung aufgeklärt worden war. Nachdem die Bank aber darauf beharrte, alles richtig gemacht zu haben, wandte sich die Kundin an die Arbeiterkammer.

„Kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige“

Für AK-Konsumentenschützerin Sandra Battisti war der Fall von Anfang an klar: „Eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 35 Jahren ist kein passendes Anlageprodukt für eine fast 80-Jährige.“ Zudem sei die Pensionistin falsch beraten worden, da weder das eingezahlte Kapital stets verfügbar war, noch die Versicherung bessere Zinsen als ein Sparbuch gebracht hätte. Die Frau hätte sich sonst nie für dieses Anlageprodukt entschieden.

Das Gericht gab der AK Recht: Laut dem – nicht rechtskräftigen Urteil – muss die Bank der Grazerin den gesamten Schaden von fast 5.000 Euro ersetzen.