Gericht

Steirerin ließ Pony leiden: Bedingte Haft

Mindestens ein Jahr lang soll eine Steirerin ein Pony an Zahn- und Hufproblemen leiden haben lassen, bevor der Fall aufflog und das Tier eingeschläfert werden musste. Am Donnerstag wurde die Frau zu Geld- und bedingter Haftstrafe verurteilt.

„Wir haben hier einen sehr krassen Fall von Verwahrlosung“, meinte der Richter am Donnerstag. Die Angeklagte hatte ihr Pony „Daisy“ nach Angaben der Sachverständigen mindestens ein Jahr lang komplett vernachlässigt. Sie hält zahlreiche Tiere, derzeit vier Ponys, vier Zwergziegen, zehn Katzen und zwölf Hühner, denen es gut geht – bei Daisy war das allerdings nicht so, als der Amtstierärztin im Rahmen einer Routinekontrolle der Ziegen das kranke Pony auffiel.

„Bei voller Schüssel fast verhungert“

Das Pferd habe lange schon unter Hufrehe – eine der schmerzhaftesten Pferdekrankheiten – gelitten, führte die Gutachterin aus: „Der Huf ist einmal um die eigene Achse zurück ins Gelenk gewachsen“, beschrieb die Tierärztin und betonte: „So etwas sieht man nicht alle Tage“.

Ein verwachsener spitzer Zahn, der das Fressen fast unmöglich gemacht haben dürfte, sorgte außerdem dafür, „dass das Tier bei voller Schüssel verhungert ist“. Der Gesamtzustand des Ponys sei sehr schlecht gewesen, das Fell wies kahle Stellen auf, die Haut war verkrustet. Eine Heilung war nicht möglich, also wurde das Pferd eingeschläfert.

„Ist passiert“

„Was sagen Sie dazu?“, fragte der Richter die Angeklagte. „Ist passiert“, kam die knappe Antwort, „mir ist es damals auch nicht gut gegangen“. Sie betonte, dass sie die Tiere regelmäßig gefüttert habe, bei dem Pony hatte sie aber offensichtlich seit Mai 2021 nicht bemerkt, dass etwas nicht stimmt.

Irgendwann habe sie schon die verwachsenen Hufe bemerkt, „aber da habe ich mich selbst nicht mehr drüber getraut“. Und einen Tierarzt wollte sie nicht rufen: „Den brauche ich nur, wenn ein Tier eine Kolik hat“, meinte sie.

„Verhungert ist sie nicht“

„Wenn man Tiere hat, muss man sich auch kümmern. Ich habe den Eindruck, dass Ihnen das Pferd mehr oder weniger egal war“, stellte der Richter fest. „Es tut mir leid, ich habe es übersehen“, antwortete die Beschuldigte. „Sehr aufrichtig wirkt die Reue nicht“, meinte der Richter. „Verhungert ist sie nicht, sie hat immer Futter bekommen“, führte die Frau aus. „Das Gutachten sagt etwas anderes“, stellte der Vorsitzende fest.

Die 58-Jährige, die die Landwirtschaft „nur hobbymäßig“ betreibt, wurde zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. „Wovon soll ich das zahlen?“, bemerkte sie und erklärte erneut: „Es ist passiert, was soll ich jetzt machen?“ Sie nahm sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.