Chronik

Wegen Rauchfangkehrer-Rechnung vor Gericht

Ein 44-Jähriger hat sich geweigert, eine Rauchfangkehrer-Rechnung zu bezahlen und sich dabei auf Gesetze aus dem Umfeld der „Reichsbürger“ berufen – am Mittwoch stand er in Graz wegen versuchter Erpressung vor Gericht.

47,71 Euro hatte ein Rauchfangkehrer von dem Slowenen gefordert; der 44-Jährige weigerte sich aber zu bezahlen – er wolle weder die Rechnung noch die Mahngebühren begleichen, schrieb er in einem Brief.

Keine Nähe zur Reichsbürgerbewegung

In dem Brief argumentierte der Angeklagte, Österreich sei eine Firma, und nur die SHAEF-Gesetze – der Name bezieht sich auf die „Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force“, das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte in Europa im Zweiten Weltkrieg – seien anwendbar. Die Staatsanwaltschaft vermutete daher eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung – eine Überprüfung ergab allerdings, dass der 44-Jährige diesbezüglich keine Gefahr darstelle.

„Hatte Wickel mit früherem Rauchfangkehrer“

Im Gerichtssaal zeigte er sich geständig. „Es war ein unbedachtes Vorgehen. Er hatte Wickel mit seinem früheren Rauchfangkehrer“, erklärte der Verteidiger und fügte hinzu: „Jetzt weiß er, dass das ein Blödsinn ist“.

Der bisher unbescholtene 44-Jährige kam mit einer Diversion davon: Die 47,71 Euro übergab er dem Anwalt des Rauchfangkehrers, außer den Pauschalkosten in der Höhe von 100 Euro muss er nichts weiter zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.