Gericht

Pfleger nahm von Patienten 65.000 Euro: Bedingte Haft

Ein 46-Jähriger ist am Donnerstag in Graz wegen Untreue zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll als 24-Stunden-Pfleger von Oktober 2020 bis Jänner 2021 rund 65.000 Euro vom Konto seines Patienten für sich und seine Familie behoben haben.

Seit August 2019 war der Kroate abwechselnd mit einer weiteren Person als Pflegekraft im Einsatz – im Jänner 2020 erhielt er eine alleinige Fixanstellung bei seinem Schützling. Das Verhältnis soll freundschaftlich gewesen sein.

„Frag nicht, sondern nimm es einfach“

Im Gegensatz dazu beschrieb der Beschuldigte die Beziehung zwischen dem Pensionisten und seinem Sohn als „problematisch“: Der Sohn sei viel zu streng mit seinem Vater gewesen und habe ihm vieles verboten; auch habe der Pensionist nicht über sein eigenes Geld verfügen können, weswegen er ein zweites Konto eröffnete, auf das sein Sohn keinen Zugriff hatte. Der Pfleger erhielt eine eigene Bankomatkarte sowie den dazugehörigen PIN-Code dafür – er könne über das gesamte Geld des Kontos frei verfügen: „Frag nicht, sondern nimm es einfach“, soll der betagte Mann zu ihm gesagt haben.

„Ich überschreibe dir alles, was ich habe“

Der Pfleger behob daraufhin von Oktober 2020 bis Jänner 2021, als der Patient starb, insgesamt rund 65.000 Euro, was er auch nicht leugnete. Der 46-Jährige erklärte, dass das Geld für „alles“ verwendet wurde – angefangen von Rechnungen des alltäglichen Lebens wie Lebensmittel, Strom und Medikamente bis hin zur Hausrenovierung und seinem Leasing-Auto; auch das Haus habe der Pensionist ihm überschrieben. Zusätzlich habe es noch Schenkungen im Gesamtwert von 60.000 Euro für ihn und seine Familie gegeben, was schriftlich beim Notar festgehalten wurde. „Ich überschreibe dir alles, was ich habe“, soll sein Schützling zum Kroaten gesagt haben. Auch die Ehefrau des Angeklagten, die bei der Pflege geholfen habe, sagte: „Er hat uns geliebt – über alles in der Welt.“

Frage nach der Geschäftsfähigkeit

Den geistigen Zustand des zu Pflegenden beschrieb der 46-Jährige als „sehr gut“ und behauptete, dass dieser auch nicht schlechter geworden sei, während Ärzte bereits im Dezember 2020 feststellten, dass der Pensionist zu einer notwendigen Operation nicht mehr selbst einwilligen konnte. Ob er bereits während der getätigten Hausüberschreibung und Geldschenkung geschäftsunfähig war, konnte in einem Zivilverfahren jedoch nicht festgestellt werden.

„Zum Teil nicht nachvollziehbar“

Seine Aussagen seien zum Teil nicht nachvollziehbar und glaubwürdig, da er weder Rechnungen vorlegen noch konkrete Summen, wofür das Geld ausgegeben wurde, nennen könnte, wie Richter und Staatsanwältin festhielten – er wurde deshalb für rund 35.000 Euro der ca. 65.000 Euro belangt und in weiterer Folge zu neun Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.