Gericht Staatsanwaltschaft
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Chronik

Rottweiler-Attacke: Hundehalter verurteilt

Ein Jahr nach der Attacke eines Rottweilers auf ein zehnjähriges Mädchen in Hart bei Graz hat sich am Dienstag der Halter vor Gericht verantwortet: Er wurde zu einer Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Besagter Rottweiler gehörte dem Sohn des Angeklagten – der 57-Jährige hatte bei sich zu Hause auf das Tier aufgepasst, laut Anklage aber nicht gut genug. Denn der Rottweiler, der weder angeleint war, noch einen Beißkorb trug, büxte aus.

Zehnjährige mehrfach genäht

In der Folge stießen eine Zehnjährige und deren Mutter auf den freilaufenden Hund. Den damaligen Ermittlungen zufolge soll die Mutter den 57-Jährigen noch gefragt haben, ob das Tier zutraulich sei, was dieser bejaht haben soll.

Als der Hund aber auf die Zehnjährige zulief, begann diese zu schreien – das wiederum dürfte den Rottweiler zu seiner Attacke veranlasst haben: Er stieß das Mädchen zu Boden und biss derart zu, dass die Zehnjährige im Spital mehrfach genäht werden musste.

Nicht die erste Attacke

Am Dienstag musste sich der 57-Jährige daher wegen grob fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten: Ihm wurde vorgeworfen, den Hund nicht ordnungsgemäß verwahrt zu haben – und das obwohl er die Gefährlichkeit des Rottweilers hätte kennen müssen, hieß es in der Anklageschrift. Denn der Angriff auf das Mädchen sei nicht die erste Attacke des Hundes gewesen. Der 57-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.