Chronik

AK half Weizerin bei Streit um Abfertigung

Wegen eines vermeintlichen Fehlers bei der Überweisung der Abfertigung forderte ein Unternehmen von einer Oststeirerin mehrere tausend Euro zurück. Daraufhin wandte sich die Betroffene an die Arbeiterkammer. Letztlich musste die Firma selbst etwas nachlegen.

Um die anstehende Kündigung einer Kollegin zu verhindern, bot die Oststeirerin laut Arbeiterkammer ihrem Arbeitgeber an, nach 24 Jahren im Unternehmen freiwillig und einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis zu lösen. Ihr Arbeitgeber rechnete daraufhin die gesetzliche Abfertigung Alt in der Höhe von neun Monatsentgelten ab.

Angeblich um 7.000 Euro „zu viel“ ausgezahlt

Ein paar Monate später erhielt die Oststeirerin vom Personalverantwortlichen des ehemaligen Arbeitgebers ein E-Mail: Er melde sich mit „einer unangenehmen Angelegenheit“, bei der Überweisung der Abfertigung sei ein Fehler passiert, es seien um knapp 7.000 Euro „zu viel“ ausbezahlt worden. Anstatt des abgerechneten Entgelts in Höhe von rund 16.300 Euro seien irrtümlich rund 23.200 auf das Konto überwiesen worden, weshalb der Personalchef um Rückzahlung ersuche.

Nachzahlung statt Rückzahlung

Die Betroffene ließ ihre Abrechnung daraufhin von der Arbeiterkammer Weiz überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die Abfertigung falsch berechnet worden war, wie Außenstellenleiter Elmar Tuttinger erklärt, denn die Frau sei zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses in Elternteilzeit gewesen: „Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Elternteilzeit ist die frühere Normalarbeitszeit der Angestellten einer Abfertigungsberechnung zugrunde zu legen.“

Die ehemalige Assistentin arbeitete vor ihrer Karenz und vor der Elternteilzeit auf Vollzeitbasis. Somit bestand ein Anspruch auf eine Abfertigung in Höhe von fast 33.900 Euro, was deutlich mehr entspricht, als vom Unternehmen veranschlagt: „Nach unserer Intervention war somit die Rückzahlung in Höhe von knapp 7.000 Euro hinfällig und der Arbeitgeber musste nach Korrektur der Abfertigungsberechnung noch rund 10.600 Euro nachzahlen.“

Auch Grazer bekam zu wenig ausbezahlt

Ebenfalls fast 11.000 Euro erhielt ein Außendienstmitarbeiter nachgezahlt. Im Zuge seines Pensionsantritts und nach 20 Jahren in Vollzeitanstellung bat er die Arbeiterkammer um die Überprüfung seiner ausbezahlten Abfertigung Alt. „Wir haben festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage lediglich das Gehalt war. Die im letzten Jahr vor Pensionsantritt erworbenen Provisionen und Prämien wurden nicht hinzugerechnet“, sagt AK-Jurist Bernd Reisner, doch genau das hätte geschehen müssen: „Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass variable Entgelte wie beispielsweise Provisionen, Zulagen, Überstunden und Prämien in die Abfertigung einzurechnen sind.“ Nach mehrmaliger Intervention des Arbeitsrechtsexperten und Verweis auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zahlte der ehemalige Arbeitgeber den noch ausstehenden Betrag nach.