Das Verfahren zieht sich seit dem Jahr 2015. Damals hatten Bauern die Baufirma Porr beauftragt, geprüftes, hochwertiges und nicht kontaminiertes Aushubmaterial zu liefern – unter anderem um etwa Äcker-Zufahrten zu befestigen. Bei der Bezirkshauptmannschaft hat man das damals in einem Altlastengebühr-Bescheid als Müllentsorgung eingestuft.
Gegen diesen Bescheid ist Porr bis zum Landesverwaltungsgericht gezogen. Dieser hat beim EuGH um eine Einschätzung gebeten und die ist nun da.
Aushub als Baumaterial sei umweltschonend
Der Gerichtshof der Europäischen Union unterstützt die Sicht der Baufirma: Das geprüfte Aushubmaterial sei nicht als Abfall einzuordnen, da die Nutzung von Bodenaushub als Baumaterial – sofern er strengen Qualitätsanforderungen genüge – einen erheblichen Vorteil für die Umwelt bringe.
Beendet ist das Verfahren damit noch nicht. Den letztgültigen Entscheid trifft nun wieder das Landesverwaltungsgericht Steiermark.