Brauchtumsfeuer haben in der Steiermark eine lange Tradition. In den vergangenen Jahren habe es laut Land Steiermark allerdings einen Wildwuchs an Feuern gegeben, bei denen das Verbrennen von Grünschnitt im Vordergrund stand.
Um die Tradition weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Luftgüte zu schützen, hat das Land eine Neuregelung der Brauchtumsfeuer vorgestellt. Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche waren schon bisher vom allgemeinen Verbrennungsverbot ausgenommen. Künftig haben diese Feuer öffentlichen Charakter. Das heißt, dass sie allgemein zugänglich und öffentlich sein müssen.
Zusätzliche Maßnahmen notwendig
Außerdem gibt es in Zukunft eine Meldepflicht. Der Ort und die verantwortliche Person müssen mindestens vier Werktage vor der Veranstaltung an die jeweilige Gemeinde gemeldet werden. Dies sei aus Sicherheitsgründen ein großer Fortschritt, heißt es vom Land Steiermark. Das Feuer muss zudem künftig kontrolliert werden, da in der Vergangenheit oft unerlaubtes Material verbrannt wurde und Kleintiere den Flammen zum Opfer gefallen sind. Um dies zu verhindern, muss das Holz vorab kontrolliert und gegebenenfalls umgeschichtet werden.
Verordnung soll zu Ostern gültig sein
In Luftreinhaltegebieten sind private Feuer weiterhin untersagt. Hier darf lediglich die Gemeinde ein Sonnwend- oder Osterfeuer veranstalten. Weitere Brauchtumsfeuer sind hier nicht erlaubt. In der Stadt Graz ist die Entfachung von Brauchtumsfeuern generell verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 3.630 Euro rechnen. Die Verordnung befindet sich derzeit in Begutachtung und soll rechtzeitig vor Ostern gültig sein.