Nach der geltenden Rechtsordnung ist ausgebrochenes Wild erst nach einem Zeitraum von 42 Tagen jagdbar. Laut dem Geschädigten war der Hirsch jedoch erst seit zwei Wochen in der freien Natur.
Frei lebender Hirsch wäre „jagdbar“ gewesen
Der 41-Jährige, der den Hirsch Anfang November entdeckte und erlegte, rechtfertigte sich damit, dass er nicht gewusst habe, dass das Wild aus einem Wildgatter ausgebrochen sei: Er habe angenommen, dass es sich um einen frei lebenden Damhirsch gehandelt habe. Grundsätzlich wäre dieser laut Jagdgesetz von Anfang August bis Ende Dezember legal jagdbar.
Dem Jäger müsse jedoch klar gewesen sein, dass es in dem Gebiet im Bezirk Weiz kein frei lebendes Damwild gebe. Es besteht daher laut Polizei der Verdacht der Tierquälerei. Der 41-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.