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Soziales

Kritik an Kosten für Demenz-Tageszentren

Der Besuch eines Tageszentrums für Demenzkranke wird von Land und Sozialversicherung nicht bezahlt, wenn die Person auch eine 24-Stunden-Pflege in Anspruch nimmt. Dann müssen Betroffene die Kosten von rund 112 Euro am Tag übernehmen, kritisieren Trägerorganisationen.

Das Tageszentrum für Demenzkranke des Diakoniewerkes am Ruckerlberg in Graz: Hier bekommen täglich bis zu zwölf Menschen mit Demenz eine Tagesstruktur, Beschäftigung und werden gezielt gefördert. Ingrid Ferstl, Teamleiterin der Tagesbetreuung, erklärte: „Wir sehen, dass kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten länger erhalten bleiben, wenn sie bei uns gefördert werden. Diese Erfahrung haben wir hier seit über zehn Jahren; dass wir es schaffen, dass manche Tagesgäste, die wir täglich betreuen, vier bis fünf Jahre länger zu Hause bleiben können, als wenn sie keine Betreuung hätten im Tageszentrum.“

Finanzielle Unterstützung gefordert

Bei der Caritas habe man im Tageszentrum ELISA ganz ähnliche Erfahrungen gemacht, so Caritas-Direktorin Nora Tödtling-Musenbichler, die finanzielle Unterstützung vom Land fordert: „Es wäre ein Ansatz, dass das Land sagt, es unterstützt jene, die die Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Da kann man auch auf vielen Ebenen noch zusammenwirken; nicht alle Pflegerinnen haben die Qualifikation, um demenziell erkrankte Menschen entsprechend begleiten zu können.“

Wenn Demenzkranke durch gezielte Förderung länger zu Hause wohnen können, bedeute das auch geringere Kosten im Vergleich zur Unterbringung in einem Pflegewohnheim, so der Grazer Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer von der KPÖ: „Wir würden es daher begrüßen, wenn das Land Steiermark eine Überprüfung durchführt und dass diese Demenztageszentren geöffnet werden für Menschen, die 24-Stunden-Pflege in Anspruch nehmen.“

Förderung nicht angedacht

Von der zuständigen Abteilung für Gesundheit und Pflege des Landes hieß es, die finanzielle Förderung sei nicht angedacht. Tageszentren hätten nach derzeitigen Qualitätskriterien die Aufgabe, Angehörige tageweise zu entlasten. Wenn eine 24-Stunden-Betreuung anwesend sei, sei der zusätzliche geförderte Besuch eines Tageszentrums nicht nötig.