Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
ORF.at/Roland Winkler
Gericht

Grazerin wegen Kindesentziehung vor Gericht

Die Auswüchse eines Sorgerechtsstreits sind am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht Gegenstand einer Verhandlung gewesen. Eine 28-Jährige musste sich wegen Kindesentziehung und Urkundenunterdrückung verantworten.

Noch ist die 28-Jährige mit dem Vater ihrer Tochter verheiratet, er hat aber mittlerweile die Scheidung eingereicht. Das Paar heiratete 2012, das Mädchen kam 2018 zur Welt. Im Vorjahr war die Frau zu Besuch bei ihren Eltern in der Steiermark, anschließend soll sie laut Gericht mit dem Kind untergetaucht sein, anstatt es dem Vater zu übergeben, der die Obsorge beantragt und zugesprochen bekommen hatte.

„Entscheidungen über das Sorgerecht sind bindend, auch wenn sie mit dem eigenen Empfinden nicht übereinstimmen“, betonte die Staatsanwältin gleich zu Beginn. Abgesehen vom Sorgerechtsstreit wird das Ganze dann strafrechtlich relevant, wenn dem Erziehungsberechtigten das Kind vorenthalten wird.

Mit Kind untergetaucht

Die Anklägerin erläuterte, dass ein Sorgerechtsverfahren mit dem Ergebnis durchgeführt wurde, dass die Rückführung des Kindes in die USA anzuordnen sei. „Sie ist der Aufforderung nicht nachgekommen und hat auch behördliche Versuche vereitelt. Ihr kommt kein Erziehungsrecht zu. Sie ist untergetaucht, hat sich versteckt und sich unter falschem Namen ein Zweithandy zugelegt“, führte die Staatsanwältin aus. Weil die Frau auch den Pass des Kindes nicht hergab, ist auch Urkundenunterdrückung angeklagt.

Mutter „hat alles verloren“

„Sie hat sich entschieden, die Verantwortung zu übernehmen und möchte keine Angaben machen“, meinte ihr Anwalt. „Sie hat alles verloren, sie sieht ihr Kind möglicherweise nie wieder“, bat er zu bedenken. Der Verteidiger gab auch der Hoffnung Ausdruck, dass sich der Kindsvater sein striktes Vorgehen vielleicht doch noch einmal überlegen könnte, nachdem seine Ehefrau sich geständig gezeigt hatte.

Richterin Elisabeth Juschitz erklärte, der Akt werde an die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und an den Anwalt des Kindsvaters zurückgeleitet. Binnen zehn Tagen sollen alle Beteiligten eine Stellungnahme abgeben, wie sie zu einer Diversion stehen würden. Dann erfolgt entweder die Erledigung oder das Verfahren wird fortgesetzt.