Defekter Lift
Luca Kielhauser
Luca Kielhauser
Chronik

Feuerwehreinsatz wegen fehlender Barrierefreiheit

Donnerstagabend ist die Feuerwehr Gleisdorf aufgrund eines kaputten Lifts am Gleisdorfer Bahnhof ausgerückt. Da der Defekt nirgendwo im Vorhinein ersichtlich war und es keine Hilfestellung gab, wurde ein Rollstuhlfahrer vom Bahnsteig getragen.

Für ORF Steiermark-Trainee-Redakteur Luca Kielhauser ist die Zugstrecke von Gleisdorf nach Graz und zurück ein vertrauter Weg, den er fast täglich zurücklegt. Wenn der Rollstuhlfahrer rechtzeitig erfahren hätte, dass der Ankunftsbahnsteig wegen eines defekten Aufzugs nur über Stiegen zu verlassen gewesen wäre – also zu dem Zeitpunkt nicht mehr barrierefrei war – hätte er versucht, eine andere Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu wählen – doch weder in der ÖBB-App noch über eine etwaige Durchsage im Zug gab es einen Hinweis darauf.

Auch eine organisierte Hilfestellung vor Ort sei nicht vorhanden gewesen. Dass der Aufzug defekt war, müsse den ÖBB laut dem 19-Jährigen grundsätzlich bekannt gewesen sein, da eine eigene Absperrung davor platziert wurde. Als einzige Möglichkeit, um nicht am Bahnsteig verweilen zu müssen, blieb Kielhauser der Notruf per Telefon: Letztendlich rückten sechs Feuerwehrleute an und trugen den Rollstuhlfahrer über eine Stiege nach unten.

Telefonhotline als Lösungsvorschlag

Eine mögliche Lösung für diese und ähnliche Problematiken wäre laut Kielhauser eine eigene Telefonhotline: „Ein rechtzeitiger Hinweis auf den defekten Lift hätte zumindest ein bisschen geholfen, wäre aber auch noch keine Lösung gewesen. Inklusion kann nur durch Barrierefreiheit gewährleistet werden. Wenn aber aufgrund eines Zwischenfalls Barrierefreiheit nicht geboten werden kann, müsste es für solche Fälle eine strukturelle, ÖBB-interne Lösung geben. Ich denke da an eine eigene Hotline, die man in solchen Fällen kontaktieren kann und über die ein regionales Helferteam angefordert werden kann – rund um die Uhr. Es kann nicht sein, dass man für eine ungewisse Zeitdauer auf dem Bahnsteig festsitzt und der Notruf die einzige Option ist.“

ÖBB verweisen auf Mobilitätsservice und Hotline

Von ÖBB-Pressesprecherin Rosanna Zernatto-Peschel hieß es dazu: „Es tut uns natürlich schrecklich leid. Die ÖBB arbeiten ganz intensiv daran, alle Menschen mit Behinderungen reibungslos an ihren Zielort zu bringen. Es gibt ein Mobilitätsservice bei den ÖBB, und das beinhaltet unter anderem auch Hilfestellungen, Assistenz am Bahnsteig, am Bahnhof – und natürlich auch verfügbar ist die Hotline 051717“, die jedoch nur von 6.00 bis 21.00 Uhr erreichbar ist und – ebenso wie das online abrufbare Mobilitätsservice für barrierefreie Reiseplanung – zu wenig sei, meinte der Leiter der steirischen Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung, Siegfried Suppan.

Er betonte: „Es gibt ja noch viele andere Bahnhöfe, die gar keine Möglichkeit haben, barrierefrei erreicht zu werden. Das spiegelt sich auch bei den Busverbindungen wider. Im Großraum Graz ist das relativ gut abgedeckt, aber im ländlichen Bereich ist es noch oft so, dass Menschen mit Behinderungen Busverbindungen nur sehr eingeschränkt nutzen können.“

Keine gesetzliche Einforderung möglich

Ein weiteres Problem: Die Herstellung der Barrierefreiheit könne nicht gerichtlich eingefordert werden, „weil das Behinderten-Gleichstellungsrecht nur die Möglichkeit gibt, Schadenersatz zu verlangen. Das ist auch schon vonseiten des zuständigen Ausschusses bei den Vereinten Nationen gerügt worden. Für Österreich gilt ja die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die dazu verpflichte, dass alle Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich seien, so Suppan.