Frau fährt mit Elektroscooter durch die Klagenfurter Innenstadt
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Verkehr

E-Scooter: Erneut Rufe nach Helmpflicht

Für E-Scooter-Fahrer gibt es bislang keine allgemeine Helmpflicht. Zum Start der Scooter-Saison wird der Ruf nach entsprechenden gesetzlichen Änderungen nun aber wieder lauter.

Im Gegensatz zu Italien, wo man bereits an eine Helm- und Kennzeichenpflicht denkt, gibt es hierzulande dazu noch keine konkreten Pläne. E-Scooter gelten bei uns per Gesetz als Fahrrad – und damit gelten auch dieselben Verkehrsregeln wie für Radfahrer.

Per Gesetz Radfahrern gleichgestellt

E-Scooter haben eine Leistung von bis zu 600 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Seit kurzem gäbe es auch keine Schlupflöcher bei der Strafverfolgung mehr, weiß Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: „Eine Höchstentscheidung vom Dezember 2022 hat nun festgelegt, dass alle Vorschriften, die für Radfahrer gelten, auch für E-Scooter-Fahrer gelten: Sie müssen Handzeichen geben, sie müssen, wenn eine Helmpflicht – wie bei Kindern – besteht, einen Helm tragen, können aber auch von der Polizei auf Alkohol im Straßenverkehr kontrolliert werden.“

Drei konkrete Forderungen für mehr Sicherheit

Eine echte Helmpflicht gilt derzeit aber nur für Kinder bis zu zwölf Jahren – hier wäre es laut Kaltenegger sinnvoll nachzubessern, und er schlägt drei Punkte vor, die man einfach in der Straßenverkehrsordnung verankern könnte, um auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen: „Eine Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer und E-Bike-Fahrer, einen verpflichtenden Blinker auf dem E-Scooter – das erleichtert das Geben von Handzeichen – und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h statt bisher 25 km/h.“

Auch Hupe oder Glocke gefordert

Auch der steirische Verkehrsreferent Anton Lang (SPÖ) fordert mehr Sicherheit für E-Scooter-Fahrer: „Wir haben auch als Land Steiermark bei der letzten Verkehrsreferenten-Konferenz zahlreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von der Bundesministerin eingefordert. Beispielsweise die Vorschreibung einer Glocke oder Hupe bei E-Scootern und vor allem auch eine schärfere gesetzliche Regelung bei den Bremsvorrichtungen.“

Konkret geplant sei derzeit aber nichts davon, heißt es aus dem Verkehrsministerium, da Unfälle mit E-Scootern und Fahrrädern erst seit heuer gesondert in der Statistik erfasst würden. Erst wenn diese Daten vorlägen, könne man die Verkehrssicherheit von E-Scootern auch bewerten und entsprechend reagieren.