Die E-Mails sind den Ermittlern zufolge persönlich adressiert und weisen unterschiedliche Absender auf; auch die Textpassagen variieren und sind stets anderslautend.
Die Betroffenen werden darin mit Unwahrheiten konfrontiert, welche auf angeblich vorhandenes Videomaterial verweisen: Darauf sollen die Betroffenen bei strafbaren sexuellen Handlungen zu sehen sein; dann folgt die Aufforderung, Bitcoins an die Täter zu überweisen. Sollte dies nicht erfolgen, würden die Videos veröffentlicht werden.
Nichts überweisen – Anzeige erstatten
Die Polizei rät Empfängern solcher Mails, keinesfalls Geld oder Cyberwährungen zu überweisen, sondern sofort Anzeige zu erstatten – immerhin läge eine versuchte Erpressung vor, für die das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht.