Junge mit einem Handy in der Hand.
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Wirtschaft

Handytarife steigen: Blick in Vertrag kann lohnen

Ab April wird auf Grund der hohen Inflation nun auch das Telefonieren mit dem Handy sowie das Surfen im Internet teurer. Dennoch kann es sich lohnen, seinen Vertag genau anzuschauen, heißt es auf Nachfrage bei der Arbeiterkammer.

Je nach Handy-Anbieter steigen die Kosten ab April um 8,5 bis zu 11,5 Prozent – darüber informiert werden die Kunden in der Regel via Handyrechnung. Rechtlich gedeckt ist die Erhöhung durch die so genannte Indexanpassungsklausel, sagt Birgit Auner von der Arbeiterkammer: „Wenn sie so einen Indexanpassung jetzt gesendet bekommen, können sie nur noch nachschauen, ob diese Klausel tatsächlich in ihrem Vertrag vereinbart ist. Wenn sie drinnen ist, dann müssen sie es leider Gottes hinnehmen.“

Anders sieht das bei Verträgen kleinerer Anbieter aus: „Es gibt durchaus so kleinere Anbieter, wo es diese Indexklauseln in den Verträgen noch nicht gibt und die deswegen natürlich auch keine Indexanpassung bekommen.“

Was ist von der Indexanpassung betroffen?

Doch auch wer von der Preiserhöhung betroffen ist, sollte genauer hinsehen, welche Kosten überhaupt erfasst sind: „Bei manchen Anbietern ist nur der Grundtarif betroffen von der Erhöhung, aber es gibt auch Anbieter, wo auch die Servicegebühren von so einer Indexklausel betroffen sind und die sich dann auch erhöhen können“, sagt Auner.

Klagen gegen Servicepauschalen

Völlig unabhängig von den Tariferhöhungen hat die Arbeiterkammer derzeit die jährlichen Servicepauschalen im Visier: „Im Bereich der Fitnessstudios haben wir jetzt Urteile bekommen, wo der OGH meint, wenn es keine Gegenleistung gibt, sind auch diese Pauschalen unrechtmäßig. Ob das allerdings im Telekombereich dann auch so wird, können wir nicht vorhersagen. Jedenfalls sind hier Klagen geplant.“

Der Grazer Anwalt Andreas Hörmann hat eine solche Musterklage bereits eingebracht: Nach Ansicht des Rechtsexperten seien Services wie etwa der Tausch von Sim-Karten oder das Einrichten von Datensperren keine Leistungen, die eine Servicepauschale rechtfertigen würden – daher fordert er die Rückzahlung der Pauschale, was laut Anwalt im Erfolgsfall bis zu 250 Euro pro Vertrag ausmache.