Das Unterfangen sei in der Praxis gar nicht so einfach: Die aktuelle Straßenverkehrsordnung behindere Gemeinden und Städte bei ihrem Wunsch, zur Hebung der Verkehrssicherheit mehr Tempo-30-Straßen einzuführen, kritisiert der VCÖ.
Derzeit werde dafür ein Gutachten inklusive Erhebung von Verkehrsdaten und Gefahrenmomenten verlangt – und vor allem auf Straßen, die breit und auf 50 km/h ausgelegt seien, werde Tempo 30 von den Bezirksbehörden oft verweigert, so der VCÖ – weil die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs nach wie vor die maßgebliche Norm sei.
Gemeinden sollen selbst über Tempolimits entscheiden
Der Verkehrsclub will, dass die Gemeinden selbst über ihre Tempolimits entscheiden können und fordert mittels einer Resolution die Bundesregierung und den Nationalrat auf, dafür die rechtlichen Voraussetzungen in der StVO zu schaffen.
Dieser Forderung des VCÖ hätten sich österreichweit bereits Vertreter von 110 Gemeinden und Städten angeschlossen. Die Steiermark ist mit elf Gemeinden dabei – darunter befinden sich zum Beispiel Bad Mitterndorf, Liezen, Mooskirchen, St. Veit in der Südsteiermark, Lieboch und auch die Landeshauptstadt Graz.