Die Grünen hatten beide im Vorjahr in der Causa Shopping City Seiersberg angezeigt. Abgeordneter Lambert Schönleitner meinte am Montag in einer Aussendung: „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zur Kenntnis zu nehmen. Diese werde ich nicht kommentieren.“
Debatten und Verfahren
Der Grüne Kontrollsprecher im Landtag hatte „die strafrechtliche Relevanz der umstrittenen Genehmigungen rund um die Shopping City Seiersberg klären“ lassen wollen. Dabei ging es um die im Jahr 2020 von der Landesregierung erlassene Einzelstandortverordnung – diese solle nach Auffassung der Grünen die „fragwürdige Konstruktion im Nachhinein rechtlich sanieren“.
Die Angelegenheit war bereits mehrmals Gegenstand von Landtagsdebatten und diversen Verfahren. Die Verordnung sei nach Ansicht der Kritiker extra so gemacht worden, um die umstrittenen Verbindungswege zwischen den einzelnen Teilen des Einkaufszentrums südlich von Graz nachträglich gesetzeskonform zu machen. Das Verfahren sei nun allerdings eingestellt worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz.
Schönleitner rechnet mit Volksanwaltschaft
„Ungeachtet dessen muss die Einzelstandortverordnung, mit der die Landesregierung die umstrittene Konstruktion der Shopping City Seiersberg 2020 als letzten Ausweg nachträglich abgesichert hatte, endlich verfassungsrechtlich geprüft werden. Ich gehe davon aus, dass die Volksanwaltschaft hier zeitnah aktiv wird. Nur sie kann eine derartige Verordnungsprüfung einleiten“, meinte Schönleitner weiter.