CHRONIK

Ermittlungen nach Bank-Einbruch Knittelfeld

Nach dem Einbruch in das Foyer einer Bank im obersteirischen Knittelfeld Anfang der Woche sind die Täter der Polizei weiterhin nicht bekannt. Videoaufzeichnungen ermöglichen aber eine Beschreibung der Einbrecher.

Bisher unbekannte Täter hatten sich in der Nacht auf Montag über einen Hintereingang Zugang in das nicht alarmgesicherte Foyer einer Bankfiliale in Knittelfeld verschafft – mehr dazu in Rund 160 Schließfächer bei Bankeinbruch geleert.

Die Polizei geht davon aus, dass mindestens drei Personen an dem Einbruch beteiligt waren. Zumindest zwei davon befanden sich im Inneren des Gebäudes. Eine weitere Person dürfte den Außenbereich abgesichert haben. Die Aufzeichnungen der Überwachungskameras weisen auf einen ca. 170 bis 180 cm großen Mann hin, mit dunkler Kleidung und einer dunklen Kappe. Sein Erscheinungsbild ähnelte jenem des zweiten Unbekannten. Dieser trug allerdings eine Hose mit Camouflage-Muster und hatte ein auffälliges Gangbild.

Schließfächer aufgeschnitten

Sie gingen laut Polizeisprecher Fritz Grundnig mit brachialer Gewalt vor – die rund 160 Schließfächer seien äußerst gewaltsam mit einem Winkelschleifer aufgeschnitten worden. Danach machten sich die Einbrecher samt Beute aus dem Staub. Wie viel genau sie mitnehmen konnten, ist bisher unklar. Es müsse, so Grundnig, von allen betroffenen Kunden abgefragt werden, ob sie abgesehen von Sparbüchern auch Wertgegenstände in den Schließfächern deponiert hatten.

Bank: Nur zur Aufbewahrung von Sparbüchern

Seitens der Bank wurde betont, dass die sogenannten Sparbuchverwahrschränke aufgebrochen wurden, „die – wie mit den Kunden vereinbart – nur zur Aufbewahrung von institutseigenen Sparbüchern verwendet werden dürfen und keinesfalls für die Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld etc.“ vorgesehen seien, hieß es. „Sparbuchschließfächer sollen für die Kunden jederzeit zugänglich sein, daher befinden sich diese wie üblich im Foyerbereich. Dieser Bereich inkl. Bankomat ist aus diesem Grund nicht alarmgesichert“, wurde erklärt.

Tatsächlich waren die Täter nicht in den alarmgesicherten Bereich, in dem sich der Safe der Bank befindet, vorgedrungen. In einem solchen Safe können im Gegensatz zu den Sparbuchschließfächern auch Wertgegenstände aufbewahrt werden. Ein Vergleich mit anderen Bankeinbrüchen, bei denen Safeanlagen leer geräumt worden sind, sei daher nicht zu ziehen, so die Bank. Man führe nun Gespräche mit 106 betroffenen Kunden. „Aussagen zu etwaigen Vermögensschäden von Kunden sind derzeit noch nicht möglich, dürften sich aber in Grenzen halten“, hieß es in einer Stellungnahme der Bank.

Anwalt sieht „grobe Fahrlässigkeit“

Rechtsanwalt Wolfgang Haslinger, der bereits andere Bankkunden vertreten hat, sagte, dass sich auch diesmal schon Geschädigte der Knittelfelder Filiale bei ihm gemeldet haben. Er ist der Meinung, dass auch für die Sparbuchschließfächer im Foyer ein „gewisses Sicherheitsniveau“ nötig sei, ansonsten sei es von der Bank grob fahrlässig und das könnte eine Haftung möglich machen.

Die Tatsache, dass es keine Alarmsicherung im Foyer gab, habe den vorliegenden Schaden erst ermöglicht. „Darin liegt meiner Ansicht nach die grobe Fahrlässigkeit, die zur Haftung führt“, so der Jurist. Konkret soll man sich die Vertragsbedingungen ansehen. Er stehe für weitere Auskünfte und Rechtsberatung zur Verfügung.