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ORF / Sunk
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Wirtschaft

Viertagewoche: Voller Lohnausgleich kein Tabu mehr

Durch den latenten Arbeitskräftemangel kommt der Viertagewoche eine immer entscheidendere Rolle beim Werben um Mitarbeiter zu. Auch ein voller Lohnausgleich scheint in der Wirtschaft kein Tabu mehr zu sein.

Das Autohaus Temmer in Tillmitsch bei Leibnitz beschäftigt in Werkstätte und Verkauf 40 Mitarbeiter. Um diese halten zu können und um neues, qualifiziertes Personal zu finden, setzt Geschäftsführer Andreas Temmer in seiner Werkstätte voll auf die geplante Viertagewoche.

„Wir versuchen, engagierten Mitarbeitern, hochqualifizierten Technikern einfach einen Anreiz zu bieten, in der Branche zu bleiben, dass man nicht abwandert in die Industrie oder ähnliches, sondern wirklich dort zu bleiben, wo man ist und sich verwirklichen kann und dafür was Gutes geboten kriegt“, so Temmer.

„Wenn die Leistung passt, ist alles möglich“

Sollte es nötig sein, würde er sogar einen Schritt weiter gehen – denn wenn Qualifikation und Leistung passen, „dann kann man sogar auch über teilweise Arbeitszeitverkürzung reden. Bei gleichem Gehalt. Wenn die Leistung passt, ist alles möglich.“

„Es geht um die Work-Life-Balance“

Die Viertagewoche ist auch in der Baubranche eine immer öfters gestellte Forderung der Gewerkschaft. Dass hier nun Bewegung in die Sache kommt, sieht Bau-Holz-Gewerkschafter Josef Muchitsch positiv – er sieht auch keinen Nachteil für die Unternehmen: „Fakt ist, lange Arbeitszeiten führen nicht unbedingt immer zu mehr Produktivität und zu mehr Leistung, sondern es geht um diesen Ausgleich und diese Work-Life-Balance, wo gute Leute auch in weniger Stunden viel leisten und Gutes leisten.“

Positive Signale von der Wirtschaftskammer

Auch Thomas Stvarnik von Landesinnung Bau der Wirtschaftskammer Steiermark sendet positive Signale aus: „Wir haben im Kollektivvertrag für das Baugewerbe die Viertagewoche vorgesehen. Einige Betriebe nutzen das bereits. Lediglich im Bereich der Lehrlinge ist seitens des Gesetzgebers noch in gewissen Bereichen gewisse Nachjustierungsbedarf gegeben.“

Lehrlinge dürfen laut Gesetz keine Überstunden machen, und daher ist bei ihnen eine Aufteilung der Gesamtarbeitszeit von fünf auf vier Tage noch nicht möglich – aber auch darüber werde bereits verhandelt, heißt es.