Gegen die Ärztin besteht seit Bekanntwerden der Fälle ein Berufsverbot. Zumindest, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.
Sie soll bei 13 Patientinnen und Patienten von 2014 bis 2020 Zahnbehandlungen durchgeführt haben, die – wie sich in Gutachten herausstellte – offenbar nicht notwendig waren. Der Schaden betrage zumindest 85.000 Euro – mehr dazu in Gesunde Zähne behandelt: Zahnärztin wird angeklagt (8.3.2023) und Gesunde Zähne gebohrt: weitere Fälle (12.3.2021).
Opfer schildern einheitliche Vorgangsweise
Laut Staatsanwaltschaft zeigt sich bei den Angaben der Opfer ein einheitliches Bild: Demnach habe die Angeklagte ihre Patienten beim ersten Besuch auf den angeblich desolaten Zustand ihrer Zähne hingewiesen und behauptet, dass Behandlungen nötig seien. Mit einigen Patienten hätte sich im Laufe der Jahre sogar ein Vertrauensverhältnis zur Ärztin entwickelt, weshalb die Behandlungen nicht hinterfragt worden seien, heißt es. Andere Geschädigte berichteten, dass die Ärztin bei der Durchführung weiterer Behandlungen und der Begleichung der Rechnungen Druck ausgeübt habe.
Angeklagte bekannte sich vor Gericht nicht schuldig
Die Zahnärztin bekannte sich heute nicht schuldig und habe bei den Behandlungen nie den Vorsatz gehabt, jemanden zu schädigen. Anschließend startete die Richterin die Befragung über die Behandlungen von jenen Patientinnen und Patienten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Schon bei der ersten Patientin beschrieb die Medizinerin im Detail, welche Zähne sie wie und weshalb behandelt habe.
Ausführlich schilderte sie den Zustand der jeweiligen Zähne, die sie an der Wurzel behandelt oder gezogen hat. „Die Patientin wollte alle ihre Amalgamplomben ausgetauscht haben“ – Hintergrund seien schwere Migränebeschwerden und die Frau habe sich von Keramikfüllungen Besserung erhofft, erklärte die Angeklagte. „Auf ihren Wunsch hin haben wir uns bei den Terminen nach den Mondphasen und Sternzeichen gerichtet“, so die Zahnärztin.
Prozess für mehrere Tage anberaumt
Der Verteidiger ist überzeugt, dass die Vorwürfe haltlos sind, kritisiert das Ermittlungsverfahren und ortet Verstöße gegen das Objektivitätsgebot: Man habe kein Interesse daran gehabt, entlastende Beweise aufzunehmen, so der Verteidiger; für das Gutachten seien auch nicht alle Daten einbezogen worden. Insgesamt gehe es um 80 behandelte Zähne, die man sich alle einzeln ansehen werde, kündigte er an. Der Prozess ist für mehrere Tage anberaumt. Kommende Woche sollen die Patientinnen und Patienten befragt werden.