Chronik

Missbrauchsverdacht: Prozess gegen Pfleger vertagt

Ein Krankenpfleger ist am Freitag wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen vor Gericht gestanden. Er soll zwei Frauen im Aufwachraum einer Privatklinik sexuell missbraucht haben. Der 51-Jährige bestreitet alle Vorwürfe; der Prozess wurde vertagt.

Der erste Vorfall soll sich im Jänner 2015 ereignet haben: Eine Patientin war am Ellbogen operiert worden und kam nach der Operation in den Aufwachraum. Dort soll der Anästhesiepfleger ihren benommenen Zustand ausgenützt und an ihr sexuelle Handlungen vollzogen haben.

Pfleger leugnete alle Vorwürfe

Die Frau konnte sich aufgrund der Nachwirkung der Narkose nicht wehren, erzählte aber ihren Angehörigen noch am selben Tag von den Vorfällen und meldete diese auch der Klinikleitung. Der Pfleger wurde zunächst freigestellt, leugnete aber alle Vorwürfe vehement und durfte seine Arbeit wieder aufnehmen. Die Patientin verzichtete auf eine Anzeige.

Anzeige nach sieben Jahren

Im Mai 2015 soll es dann zu einem ähnlichen Vorfall gekommen sein: Wieder lag eine Frau nach einer Operation im Aufwachraum, als der Verdächtige ihren Zustand ausgenützt haben soll – sie soll von ihm sexuell bedrängt worden sein, habe sich aber aufgrund der vorangegangenen Narkose nicht imstande gesehen, sich zu wehren. Die Frau entschloss sich 2022 zur Anzeige, nachdem sie in einer Therapie über die Belästigungen gesprochen hatte.

Die Staatsanwältin schilderte, dass es im selben Jahr noch einen dritten ähnlichen Vorfall gegeben habe – auch hier hatte eine Patientin ähnliche Vorwürfe gegen den Pfleger erhoben. Es kam aber zu keinen weiteren Ermittlungen.

Verteidigerin: „Sexuelle Fantasien durch Narkosemittel“

Der Angeklagte fühlte sich in keiner Weise schuldig. Es komme öfter vor, dass Patientinnen sexuelle Vorwürfe gegen jene Ärzte oder Pfleger erheben, die sie als erstes nach der Narkose sehen würden, meinte die Verteidigerin. „Sexuelle Fantasien sind eine bekannte Nebenwirkung von Propofol“, führte sie weiter aus.

„Ich kann mich an die Vorfälle nicht erinnern, weiß aber, dass ich immer korrekt gehandelt habe“, so der Angeklagte. Berührungen – auch im Intimbereich – ließen sich im Zuge der Pflege nicht immer vermeiden, meinte er. Die Verhandlung wurde vertagt, da ein Sachverständiger für Anästhesie beigezogen werden soll.