Gericht Graz
ORF
ORF
GERICHT

Prozess nach Hundeattacke in Graz vertagt

Ein 26-jähriger Weststeirer muss sich am Donnerstag in Graz wegen schwerer Körperverletzung an seiner Großmutter vor Gericht verantworten. Ende Jänner wurde sie von zwei seiner sechs Hunde schwerst verletzt. Enkel und Großmutter sind aber auch wegen Tierquälerei angeklagt. Der Prozess wurde vertagt.

Der angeklagte Weststeirer – er ist ehemaliger Militärhundeführer – lebte wochenlang mit sechs belgischen Schäferhunden bei seiner 71-jährigen Großmutter in einer etwa 70 Quadratmeter großen Wohnung in Graz. In der Wohnung war ein Hundezwinger aufgebaut, laut Polizeibericht waren die Räume stark verschmutzt.

Mit sechs Schäferhunden in Wohnung

Er sei wegen eines Streits mit seiner Mutter im Sommer des Vorjahres zu seiner Oma gezogen, so der 26-Jährige am Donnerstag – damals mit seiner Diensthündin und einem Rüden. Er sei einfach froh gewesen, irgendwo unterzukommen, an die Größe der Wohnung habe er nicht gedacht. Im November kamen dann in der Wohnung acht Welpen auf die Welt, vier habe er behalten. Die Rüden habe er immer mit zum Dienst genommen, die Weibchen seien bei der 71-Jährigen geblieben.

Seine Großmutter habe die Hunde, die bei ihr in der Wohnung waren, auch gefüttert und sei mit ihnen in den Hof gegangen. War er zu Hause, habe er alles erledigt, so der 26-Jährige. Die Richterin fragte nach, ob sich seine Großmutter nie über die Situation beschwert habe. Nein, habe sie nicht, so der Angeklagte.

„Schäferhunde sind keine Pudel“

Er habe dann bald gemerkt, dass er mit der Situation überfordert sei. Warum er nicht früher die Notbremse gezogen habe, fragte die Richterin. Dass die Haltung nicht artgerecht war, wisse er, so der 26-Jährige, es tue ihm leid, aber er könne es nicht mehr rückgängig machen. Schäferhunde seien eben keine Pudel, bemerkte die Richterin. Die Hunde seien zuvor nie aggressiv gewesen, betonte der Anwalt des Angeklagten im Vorfeld.

Zum angeklagten Vorfall kam es dann am 24. Jänner: Er, seine Großmutter sowie die sechs Hunde waren in der Wohnung. Er sei dann mit seinem Diensthund zum Auto gegangen, die anderen Hunde habe er – wie immer – im Wohnzimmer eingesperrt.

Großmutter schwebte in Lebensgefahr

Bei der Rückkehr in die Wohnung fand er dann die 71-Jährige mit schweren Biss- und Risswunden an Armen, Schultern sowie im Gesicht auf dem Boden liegend vor – zwei Rüden hatten sie attackiert. Die Frau war noch ansprechbar – der Weststeirer leistete Erste Hilfe und rief die Rettung. Die Pensionistin überlebte nach einigen Tagen auf der Intensivstation – mehr dazu in Frau nach Hundeattacke außer Lebensgefahr (30.1.2023).

Wie die Hunde aus dem Zimmer herauskommen konnten, könne er sich nicht erklären, so der Angeklagte am Donnerstag: Wenn er nicht in der Wohnung war, habe er die Tiere immer eingesperrt. Laut dem Anwalt der Großmutter soll diese die Tür geöffnet haben, um den Hunden ein Leckerli zu geben.

Hunde und Katzen extrem vernachlässigt

Dem Hundebesitzer wurden alle Hunde abgenommen, denn laut Anklage wurden die Tiere auch schwer vernachlässigt: Sie waren stark abgemagert, schwer verängstigt und in einem verwahrlosten Zustand – die Anklage spricht von einem extrem emotionalen Ausnahmezustand der Hunde. Die Richterin wird hierzu noch ein Gutachten über den Charakter der Hunde erstellen lassen.

Sowohl dem Enkel als auch der Großmutter wird vorgeworfen, die Hunde zumindest ein Jahr lang bewusst und gemeinsam vernachlässigt zu haben – deshalb stehen am Donnerstag beide auch wegen Tierquälerei vor Gericht. Bei der Pensionistin waren laut dem zuständigen Amtstierarzt außerdem auch drei Katzen in einem verwahrlosten Zustand gefunden worden. Die Tiere werden mittlerweile allesamt professionell betreut.

Die angeklagte Pensionistin – sie bekennt sich zum Vorwurf der Tierquälerei nicht schuldig – beteuerte, sie habe die Hunde versorgt, so gut sie konnte. „Wie geht es Ihnen jetzt?“, fragte die Richterin. „Mir geht’s wieder gut, danke“, antwortete die Frau. Die Verhandlung wurde zur Einholung des Gutachtens über die Hunde und Befragung der Zeuginnen und Zeugen auf 10. August vertagt.