Wohnung, Miete, Immobilien
ORF.at/Christian Öser
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WIRTSCHAFT

Neue Maklerprovisionsregel: AK warnt

Ab 1. Juli müssen Mieter nur mehr dann Maklerprovision bezahlen, falls sie den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Geschichte sind Maklergebühren für Wohnungssuchende damit aber wohl nicht – denn die Arbeiterkammer warnt vor Umgehungsmöglichkeiten.

Ab 1. Juli gilt laut Mietgesetz das „Besteller-Prinzip“. Damit gilt dann: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch, und das sind meist die Vermieter.

„Gefahr, dass Auftrag versteckt wird“

Trotzdem zur Kassa gebeten werden kann der Mieter nur, wenn er selbst einen Makler zur Wohnungssuche beauftragt hat, und hier könne es dann sein, dass die Vermieter die Kosten wieder komplett auf den Mieter abwälzten, warnt Karl Raith, Mietrechtsexperte bei der AK Steiermark: „Wenn der Mieter den Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, und der Makler natürlich bereits Wohnungen im Portfolio hat, bei denen er in Wahrheit schon vom Vermieter beauftragt wurde, jemanden zu finden, dann besteht natürlich die Gefahr, dass man die Provision dann beim wohnungssuchenden Mieter einkassiert, und den Auftrag durch den quasi dann irgendwie versteckt.“

Hier habe, so Raith, „die Novelle sicherlich ein gewisses Defizit in der Beweislage, weil es für die Mieter, die den Makler beauftragt haben, schwer sein wird, hier irgendwelche Beweise anzutreten, wer quasi der Erste war bei der konkreten Wohnung“.

Nebenkosten könnten steigen

Ein zweiter Punkt sind die Nebenkosten bei der Mietvertragserstellung wie Bearbeitungsgebühren, Vertragserrichtungskosten, Servicegebühren. Raith befürchtet, dass die Nebenkosten in Zukunft steigen werden, „um die Maklerprovision gewissermaßen zu kompensieren. Diese Gebühren bewegen sich zwischen 100 und 300 Euro. Und hier besteht sicherlich die Gefahr, dass sich diese Bearbeitungsgebühren dann erhöhen.“ Das werde man bei der Arbeiterkammer genauestens beobachten und gegebenenfalls auch dagegen vorgehen, so Raith.