Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
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Chronik

Kind tot: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Mutter und Vater sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen fahrlässiger Tötung ihrer Tochter zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die damals Siebenjährige starb im Oktober 2021 an Multiorganversagen – sie war nach einem Infekt ausgetrocknet.

In der Nacht auf den 25. Oktober 2021 weckte das Mädchen ihren Vater auf, weil es mit ihm kuscheln wollte, so der Angeklagte vor Gericht. Sie wechselten in ein anderes Schlafzimmer, ließen die Mutter schlafen. Kurz darauf habe sein Kind nicht mehr geatmet, er habe es reanimiert, die Mutter den Notarzt verständigt. Die Ärzte kämpften im Spital um das Leben des Kindes, es war nicht mehr ansprechbar, dehydriert und starb wenig später an Multiorganversagen.

„Genug zu trinken gegeben“

Die 41-jährige Mutter und der 55-jährige Vater waren wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt – beide bekannten sich nicht schuldig. Sie habe bis heute nicht verstanden, warum ihr Kind gestorben sei, so die Angeklagte. Seit ihrer Geburt hätte die Kleine bei Erkältungen mehrmals am Tag gebrochen, nach zwei, drei Tagen sei das wieder vorbei gewesen; sie hätten ihr immer genug zu trinken gegeben und seien auch beim Arzt gewesen.

Sachverständiger sah „fatale Fehleinschätzung“

Im Oktober vor zwei Jahren waren sie nicht mit dem Mädchen beim Arzt – das sei eine „fatale Fehleinschätzung" gewesen, so der Sachverständige. Das Mädchen habe bis zu zehnmal am Tag erbrochen, sein Zustand habe sich über mehrere Tage hinweg stetig verschlechtert. Laut Gutachten hätten die Eltern schon am ersten Tag der Erkrankung – vier Tage vor dem Tod – medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Das hätten sie nicht getan, weil sie dachten, es sei eben wieder eine Erkältung mit Erbrechen, die vorbeigehen würde.

Zehn Monate bedingte Haft

Der Richter zweifelte auch an der Wahrnehmungsfähigkeit der Eltern: Sie hätten tagelang zugeschaut, wie der Zustand des Kindes schlechter wurde, sagte er zu den angeklagten Eltern. Er verurteilte die beiden noch nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft und merkte am Ende an, dass diese Strafe wohl nicht so schlimm sei wie das, was die beiden psychisch und emotional in den vergangenen Jahren erleben mussten.