Chronik

Prozess wegen gestohlener Schubraupe

In Graz mussten sich am Dienstag zwei Männer vor Gericht verantworten, die im Frühjahr in Feldkirchen bei Graz eine Spur der Verwüstung gezogen hatten. Einer der Angeklagten war betrunkenen mit einer Straßenraupe herumgefahren. Beide wurden zu einer Geldstrafe verurteilt.

Zu dem Vorfall kam es heuer Mitte März. Vor der Tat wurden die beiden Angeklagten schon in einem Pkw bei einer Polizeikontrolle stark alkoholisiert angetroffen, einem wurden 1,9, dem anderen 1,8 Promille nachgewiesen. Dem 30 Jahre alten Lenker aus dem Bezirk Leibnitz nahm die Polizei daraufhin den Autoführerschein ab, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

Straße und Grünflächen aufgerissen

Daraufhin nahm der 27 Jahre alte Beifahrer mit einem Fahrzeugzentralschlüssel das Baufahrzeug in Betrieb – um nach eigenen Angaben den abgestellten Pkw abzuschleppen. Mit abgesenkten Aufreißern fuhren sie 700 Meter weit auf der Gemeindestraße von Feldkirchen bei Graz, bis die Polizei abermals die Raupenfahrt der beiden Betrunkenen stoppte. „Auf den Fotos schaut das nicht hübsch aus, wollen sie’s sehen“, fragte die Richterin die Beschuldigen bei der Verhandlung am Dienstag und verwies auf die massiven Schäden der aufgerissenen Straße und der Grünfläche.

„Es war dumm und ich fühle mich schuldig“, sagte der Lenker. „Nach der Ausnüchterung sind wir zur Marktgemeinde gegangen, um den Schaden wieder gutzumachen“, erklärte er am Dienstag vor Gericht. Diese bezifferte über ihren Anwalt Reparatur- und Verwaltungskosten in der Höhe von 9.444 Euro.

Richterin macht "Sonderangebot

Das Straßenstück ist mittlerweile saniert, der Flurschaden behoben. Die Gesamtkosten von knapp 8.900 Euro haben die beiden unbescholtenen Männer zu tragen. „Ich mache Ihnen ein Sonderangebot“, sagte die Richterin. Sie schlug eine Diversion vor. Nachdem sie umfassend geständig, auch ohne Vorstrafen sind und den Schaden zur Gänze gutmachen wollen, erhalten sie Geldstrafen von 1.500 bzw 1.200 Euro, die innerhalb der nächsten sechs Monate zu begleichen sind. Ich werde alles nach einem halben Jahr kontrollieren. Wenn sie alles bezahlen und wieder gutmachen, bleiben sie weiter unbescholten.

Die beiden Männer nahmen das Urteil an. Daraufhin erscholl es „Jawohl“ von der Anklagebank. „Wie beim Bundesheer“, konstatierte die Richterin. Bis dahin gilt die Verhandlung als vertagt.