Blick in den Verhandlungssaal vor Beginn eines Prozesses gegen drei Jugendliche und junge Erwachsene wegen Verdachts des Mordversuchs an einer obdachlosen Frau am Donnerstag, 27. Juli 2023, am Landesgericht Leoben.
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Mordprozess nach Prügelattacke auf Obdachlose

Zwei 19-Jährige und ein 17-Jähriger sind am Donnerstag in Leoben wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat gestanden. Sie sollen im Sommer 2022 in Kapfenberg eine obdachlose Frau bei mehreren Angriffen brutal malträtiert und diese Gewalttaten auch noch gefilmt haben.

Es sind gleich mehrere Straftaten, die den drei jungen Erwachsenen von der Staatsanwaltschaft Leoben vorgeworfen werden – versuchter Mord, versuchte schwere Körperverletzung und Raub. Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere Angriffe auf eine Obdachlose in Kapfenberg im Juni des Vorjahres: Innerhalb weniger Tage sollen die Burschen der Frau mehrfach schwer zugesetzt haben, wobei die Angeklagten dabei in unterschiedlicher Zusammensetzung vorgegangen sein sollen.

Unfassbare Brutalität

Zum Prozessauftakt gaben die Angeklagten zu, dass sie sich mehrfach verabredet hatten, um die Obdachlose brutal zusammenzuschlagen und das auch noch zu filmen. Einmal urinierten sie auf die schlafende Frau – dann betrachteten sie das Video und beratschlagten, mit welchen Tritten sie die Frau weiter malträtieren könnten, „was denn im Video gut“ käme.

Einmal verfolgten sie die Frau bis zu einer Bushaltestelle, schlugen sie nieder, dann trat noch einer mehrfach auf den Kopf der um Gnade bettelnden Frau ein, bis sie schließlich verstummte; im Anschluss setzten sich die drei auf eine Bank und begutachteten etwa zehn Minuten lang die Videos. Erst als sich die Frau wieder zu regen begann, riefen sie die Rettung.

Die drei Angeklagten sind bereits im Dezember in Leoben wegen dieser Taten vor Gericht gestanden, damals war allerdings schwere Körperverletzung angeklagt. Weil die jungen Männer angaben, es sei ihnen bewusst gewesen, dass die Frau hätte sterben können, und wegen einiger Beweisergebnisse fällte die Richterin ein Unzuständigkeitsurteil.

Opfer schrie vor Schmerzen

Nun mussten sich die drei Angeklagten wegen versuchten Mordes vor einem Schwurgericht verantworten. „Ich habe gesagt, ich versuche, ihr einen Tornado-Kick (ein Tritt aus einem Drehsprung heraus, Anm.) zu geben“, erzählte der dritte Beschuldigte (19). Er versetzte dem Opfer zwei Tritte, einen gegen die Rippen, einer traf den Schirm. „Ich habe mich damals cool gefühlt, heute tut es mir leid“, meinte er bei der Verhandlung. „Das Opfer schrie vor Schmerzen und flehte die Angeklagten an, aufzuhören“, beschrieb es die Staatsanwältin.

„Weil wir es witzig gefunden haben“

Als das Trio die Frau dann bei einer Bushaltestelle sitzend vorfand, ging es erneut auf sie los. Sie traten gegen Rücken und Kopf „bis die Schreie verstummten. Erst als sie sich nach einiger Zeit wieder bewegte, verständigten sie die Rettung“, so die Anklägerin. Warum sie die grausamen Taten begangen hatten, konnte die Beschuldigten bei den Befragungen nicht wirklich erklären: „Wir sind auf sie losgegangen, weil wir es witzig gefunden haben.“

Die Verteidiger vertraten alle die Ansicht, das sei kein Mordversuch gewesen. Einer packte sogar die Schuhe eines der Angeklagte aus und hielt sie den Geschworenen hin: „Das sind Laufschuhe, damit bringt man niemanden um“, war seine Ansicht, die bei den Sachverständigen nur Kopfschütteln hervorrief.

Einweisung aller Angeklagten beantragt

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte allen drei eine „nachhaltige psychische Störung“ und ortete bei allen drei „ein hohes Maß an Gefährlichkeit“, die Staatsanwaltschaft dürfte daher die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragen.

Den drei Beschuldigten wird außer versuchtem Mord noch Raub, versuchte schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung vorgeworfen. Ein Urteil wurde erst für Montag erwartet.