Die Rumänen im Alter von 18 und 22 Jahren sind beide Forstarbeiter und kennen sich seit ihrer Kindheit. „Sie wollten immer schon Jäger werden“, versuchte der Verteidiger die Tat seiner Mandanten zu erklären.
Bei ihrer Arbeit im Wald bei Neudau hatten sie gesehen, „dass es hier viele Fasane gibt“, meinte der Anwalt. Daraufhin besorgten sie sich ein Kleinkalibergewehr und fuhren mit dem Auto in den Wald. Einer lenkte den Pkw, der andere schoss vom Rücksitz aus, und zwar immer abwechselnd. Beim ersten Mal erlegten sie so zehn Fasane, die genaue Zahl beim zweiten „Jagdausflug“ ließ sich nicht mehr eruieren.
Staatsanwalt zur Diversion: „Von mir aus“
Die beiden Meisterschützen, die sich von Anfang an schuldig bekannt hatten, haben mit ihren Taten einen schweren Eingriff in fremdes Jagdrecht begangen, führte der Staatsanwalt aus; dass gerade Schonzeit war, machte die Sache auch nicht gerade besser. Mittlerweile haben die Männer den Schaden gutgemacht. Auf die Frage der Richterin, wie es mit einer Diversion wäre, meinte der Ankläger nur: „Von mir aus“.
Nun müssen die beiden 1.500 bzw. 1.800 Euro Geldbuße zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Die Pauschalkosten von jeweils 100 Euro akzeptierten sie gerne, auf Ratenzahlung verzichteten sie: „Dann ist das bald erledigt.“ Bis zur vollständigen Bezahlung gilt die Verhandlung als vertagt.