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Wettcafe-Überfall: Drei Jahre Haft für 27-Jährigen

Wegen schweren Raubes, Betrugs und versuchter Nötigung ist am Freitag ein 27-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll ein Wettcafe in Graz überfallen und dabei den Kellner mit einem großen Fleischmesser bedroht haben.

Laut Anklage erbeutete der Mann bei dem Überfall auf ein Wettcafe in Graz-Eggenberg 900 Euro, wobei er einen Teil davon bereits auf der Flucht verlor. Der Grund für die Tat sind laut dem Angeklagten Schulden gewesen, die er wegen seiner Spielsucht hatte.

Es sei eine Verzweiflungstat gewesen, so der Verteidiger, da sein Mandant aus der Angst heraus gehandelt habe. Das Geld, das der Mann für seine Spielsucht ausgegeben hatte, sei von Personen aus dem Rotlichtmilieu gekommen, die ihre Zahlungen wieder zurückbekommen wollten. Laut dem 27-Jährigen haben sie ihrer Forderung bereits mit physischen Angriffen Nachdruck verliehen.

Zeugen verfolgten mutmaßlichen Täter

Die Drohungen brachten den Tatverdächtigen im Mai dazu, in einem Wettcafe ein Fleischmesser gegen den Kellner zu richten. Dabei habe er aber betont, er werde dem Kellner nichts tun, so der Bosnier. Ein Zeuge gab an, den mutmaßlichen Täter ein Stück weit auf der Flucht verfolgt zu haben. Auch ein zweiter Zeuge rannte dem Mann hinterher, beide soll der Angeklagte mit dem Messer bedroht haben. Der Kellner, der unverletzt blieb, sah den Vorfall vor Gericht gelassen – für ihn war es bereits der vierte Überfall.

Drei Vergehen wurden geahndet

Laut dem Schöffensenat am Grazer Straflandesgericht sei der Überfall als „schwerer Raub“ einzuordnen. Zusätzlich wird dem Mann Betrug vorgeworfen, der allerdings nicht ins Gewicht fiel – in dem Lokal bezahlte er zwei Flaschen Cola nicht. Als Nebensächlichkeit beurteilt wurde auch das Hantieren mit dem Messer im Wettcafe.

Da der mutmaßliche Täter das Messer bewusst mit dem Gedanken, jemanden damit zu bedrohen, in das Cafe mitnahm, wurde aus der teilbedingten Haft – die sich der Verteidiger für seinen Mandanten wünschte – nichts. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.