Mutter mit Kinderwagen geht im Augarten spazieren
ORF.at/Zita Klimek
ORF.at/Zita Klimek
Soziales

Karenz: Bürokratische Hürden bei Geldbezug

Rund 10.000 Beratungen führt die Arbeiterkammer Steiermark jährlich durch, wenn es um das Thema Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzzeiten geht. Viele Fälle, bei denen Eltern um hohe Geldbeträge umfallen, könnten durch Beratungen vermieden werden, heißt es.

Der Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro etwa wird nur ausbezahlt, wenn die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zumindest im Verhältnis 40 zu 60 Prozent aufteilen, sagt Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer (AK) Steiermark: „Wir haben immer wieder Eltern in der Beratung, die das knapp nicht erreichen. Durch die Verschiebung des Geburtstermins oder wenn es zu einer Kaiserschnittgeburt kommt, verschieben sich die Zeiträume des Kinderbetreuungsgeldbezuges. Also ganz wichtig und wesentlich nach der Geburt des Kindes ist es, noch mal genau zu berechnen. Wir errechnen dann, wie die Eltern Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen müssen, dass der Partnerschaftsbonus erreicht wird.“

Viele entscheiden sich für falsche Karenzvariante

Das Kinderbetreuungsgeld sei sehr bürokratisch geregelt. Man habe fast täglich Fälle, wo sich Eltern für die falsche Variante entschieden hätten und um viel Geld umfallen würden: „Ganz wichtig ist, dass man sich im Vorfeld erkundigt, ob die Kontovariante oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sinnvoll ist. Und ganz wichtig, ab einem Einkommen von 1.400 Euro brutto rechnet sich schon das Einkommensabhängige. Man kann aber trotzdem zwei Jahre zu Hause bleiben. Wir haben ganz viele Eltern, die im Nachhinein zu uns kommen und uns dann erzählen, sie haben die Kontovariante in Anspruch genommen. Hätten sie sich beraten lassen und das Einkommensabhängige genommen, hätten sie vielleicht 5.000 oder 6.000 Euro mehr bekommen.“

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vorlegen

Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssten nicht nur durchgeführt, sondern auch dem Sozialversicherungsträger vorgelegt werden: „Passiert dies nicht, wird das Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 1.300 Euro pro Elternteil rückgefordert.“

Ein weiterer Punkt sei die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld, die häufig übersehen werde. In Summe zeige sich deutlich, so Pöcheim, dass werdende Eltern die Beratungsangebote noch weitaus mehr in Anspruch nehmen sollten, um sich im bürokratischen Dschungel zurecht zu finden und nicht um finanzielle Ansprüche umzufallen.