Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
APA/KARIN ZEHETLEITNER
Gericht

Frau wollte Tochter ersticken: Einweisung

Eine 48-Jährige, die im Mai versucht haben soll, ihre Tochter zu ersticken, ist am Donnerstag in Graz vor Gericht gestanden. Sie war sofort geständig und wurde vom Gerichtspsychiater als nicht zurechnungsfähig eingestuft.

Die Steirerin „fühlte sich dem Alltag nicht mehr gewachsen“, beschrieb es am Donnerstag der Staatsanwalt. Die Frau lebte allein mit ihrer Tochter; als ihre Mutter 2023 starb, brach ihr letzter Halt weg. Sie habe sogar Angst gehabt, alleine einkaufen zu gehen, erzählte sie vor Gericht mit leiser Stimme unter Tränen. Sie suchte Hilfe bei einer Therapeutin, bei ihrer Ärztin, doch irgendwie „ist sie durch unser an sich sehr gutes Netz gerutscht“, meinte der Verteidiger.

„Wollte das Ganze beenden“

Am 1. Mai sah sie keinen anderen Ausweg mehr, als Suizid zu begehen und ihre Tochter zu töten, „um das Ganze zu beenden“. Davor seien Tage voller Verzweiflung und Schlaflosigkeit gelegen. „Der Suizid war geplant, aber es war eine plötzliche Entscheidung“, versuchte die 48-Jährige zu erklären. „Wollten Sie das Kind mitnehmen?“, fragte die Richterin. Die Frau bejahte: „Ich habe Angst gehabt, dass sie mich findet und ein Leben lang darunter leiden muss“, lautete ihre Erklärung. Sie überraschte das Kind im Schlaf, doch die heute 13-Jährige konnte sich ins Bad flüchten – mehr dazu in Mutter wollte Tochter mit Polster ersticken (2.5.2023).

Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum

Gerichtspsychiater Manfred Walzl sprach von einer „schwer depressiven Episode mit psychotischen Symptomen“, die psychologische Sachverständige Anita Raiger ortete außerdem eine „schwere Angststörung“. Aufgrund der Expertisen plädierte der Ankläger für eine Einweisung in ein therapeutisch-forensisches Zentrum, und die Laienrichter folgten seiner Empfehlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.

  • Frauenhelpline: 0800 222555
  • Frauenhäuser: 0316 429900
  • Polizei: 133

Weiters:

  • Telefonseelsorge: Tel. 142 (ohne Vorwahl)
  • Rat auf Draht: Tel. 147 (ohne Vorwahl)
  • Männernotruf: 0800 246 247
  • Männerinfo – Krisenberatung: 0800/400 777

Darüber hinaus gibt es für Menschen in seelischen Ausnahmezuständen Anlaufstellen, die rasch und unkompliziert Hilfe anbieten, sowie zahlreiche Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen, aber auch für Männer, die Rat brauchen.