Gericht

„Falsche Polizisten“ verurteilt

In Graz sind am Dienstag zwei „falsche Polizisten“ vor Gericht gestanden: Die beiden Männer sollen ältere Damen um ihr Geld gebracht haben und Teil eines kriminellen Netzwerkes sein. Beide wurden zu Haftstrafen verurteilt.

„Das ist eine schwerst kriminelle und hochprofessionelle Struktur“ betonte die Staatsanwältin. Angeklagt waren zwei Vorfälle, in denen ältere Frauen mit Vornamen „Marianne“ in Graz als Opfer ausgewählt wurden. Anrufer aus einem Callcenter in der Türkei gaben sich als Polizisten aus und wollten die Frauen überreden, Geld und Wertsachen der „Polizei“ zur Aufbewahrung zu überlassen.

Die beiden Angeklagten, beides deutsche Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, sollten die Abholung erledigen. Doch der erste Versuch scheiterte daran, dass die Frau nach einigen Minuten das Telefongespräch beendete und einfach auflegte. Sie war aufgefordert worden, ihr Geld vor die Türe zu legen, damit es die „Polizei“ abholen und verwahren könne. „Sie haben nichts vor die Türe gelegt?“, fragte der Richter. „Nein, ich hab auch nichts“, meinte die Frau.

„Vielleicht schaue ich zu viele Krimis“

Im zweiten Fall erzählten die Anrufer einer Pensionistin wilde Geschichten von einem auf sie geplanten Überfall, korrupten Polizisten und ebensolchen Bankangestellten. Die Frau wurde unsicher und wollte ihr Geld abheben, um es zu Hause in Sicherheit zu bringen. Nach einem Gespräch mit ihrem Bruder schaltete sie dann aber doch die Polizei ein. Als die Gauner das Geld abholen wollten, wurde einer festgenommen. „Haben Sie keine Angst gehabt?“, wunderte sich der Richter. „Nein. Vielleicht schaue ich zu viele Krimis“, meinte die resolute Zeugin und ergänzte: „Ich hätte denen sowieso kein Geld gegeben.“

Geständige Angeklagte

Der erste Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft; er habe bei der Sache mitgemacht, weil er seine Schulden habe abbauen wollen, so der 22-Jährige. Über das umfangreiche Betrugsnetzwerk dahinter wollte er „aus Angst“ nichts sagen, er verortete die Haupttäter irgendwo im „Rocker-Milieu“. Zum zweiten Vorfall fühlte er sich schuldig, beteuerte aber immer wieder, wie sehr es ihm leidtue, „und ich bin anders erzogen“, meinte er. „Tun Sie jetzt nicht so mitfühlend, Sie sind als höchst kriminell einzuschätzen“, meinte der Richter.

Auch der zweite Angeklagte war geständig, der 24-Jährige hatte allerdings von Anfang an auch mitgeholfen, alles aufzuklären. „Die Hintermänner kenne ich nicht“, betonte er.

Zwei Jahre bzw. 18 Monate Haft

Vom ersten Verdacht wurden beide freigesprochen, der zweite Vorfall wird ihnen angelastet: Der 22-Jährige muss zwei Jahre in Haft, der 24-Jährige bekam 18 Monate, davon sieben Monate unbedingt. Da er die Strafe mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt hat, konnte er nach der Verhandlung nach Hause gehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.