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Chronik

Sexting unter Jugendlichen ist künftig strafbar

Die Bundesregierung hat im Ministerrat ihr Kinderschutzpaket beschlossen. Es sieht neben einer Kinderschutzkampagne härtere Strafen für sogenanntes Sexting vor. Experten begrüßen das Kinderschutzpaket grundsätzlich, warnen jedoch vor einer Stigmatisierung von Jugendlichen.

Das Kinderschutzpaket der Bundesregierung sieht deutlich strengere Strafen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern vor: Sind Kinder unter 14 Jahren abgebildet, drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Haft – besitzt man Bildmaterial von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren, drohen bis zu drei Jahre Haft.

Das einvernehmlich Senden von Nacktfotos oder -videos unter Jugendlichen, das sogenannte Sexting, soll in Zukunft strafbar sein, aber nicht bestraft werden.

Sexting wird strafbar

Die Bundesregierung hat im Ministerrat ihr Kinderschutzpaket beschlossen. Es sieht neben einer Kampagne strengere Strafen für den Besitz von Kindesmissbrauchs-Darstellungen vor. Das einvernehmliche Senden von Nacktfotos oder Videos unter Jugendlichen – das sogenannte Sexting – soll zwar strafbar sein, aber dennoch nicht bestraft werden.

Ein juristisches Symbol

„Ich glaube – und da spreche ich als Juristin – es ist ein Symbol. Ob das jetzt das Mittel der Wahl ist, ist fraglich, weil wir wissen, gerade bei Kindern und Jugendlichen sind Strafen aus entwicklungspsychologischer Sicht nicht wirklich das erste Mittel der Wahl“, sagte Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac.

Das Kinderschutz-Paket sei in Summe sehr begrüßenswert, aber „der gesetzliche Rahmen kann natürlich nur ein Rahmen sein. Ob man im Einzelfall dann wirklich damit Verbesserungen schafft, wird abzuwarten sein. Was mir als Kinder- und Jugendanwältin aber sehr wichtig ist, ist, dass Kinder und Jugendliche nicht stigmatisiert werden, – auch nicht als Straftäter – auch wenn es, wie es jetzt kolportiert wird, keine Strafverfolgung explizit geben wird“, führte Schiffrer-Barac fort.

Prävention wirksamer als Bestrafung

Dass sich Jugendliche in Zukunft strafbar machen, wenn sie Nacktfotos oder -videos von anderen Jugendlichen besitzen, sieht auch der Leiter des schulpsychologischen Dienstes in der Steiermark, Josef Zollneritsch, kritisch: „Aus der psychologischen Perspektive ist auf jeden Fall festzuhalten, dass Prävention wesentlich wirksamer ist als Bestrafungen. Die Leitlinie soll sein, dass man Jugendliche so wenig wie möglich kriminalisiert, wenngleich jedoch Sexting abzulehnen ist.“

Laut der Experten ist es nun wichtig, die Prävention, etwa in Form von Workshops an Schulen, auszubauen und die Kinderschutzkonzepte des Pakets im Alltag umzusetzen.