Schon das Erscheinungsbild des in der Steiermark lebenden Türken sorgte am Freitag im Gerichtssaal für Verwunderung: Der 25-Jährige, angeklagt wegen des Verbrechens der Vergewaltigung, war mit einem T-Shirt bekleidet, auf dem groß die Worte „FUCK OFF“ zu lesen waren. „Ihr T-Shirt ist kühn“, merkte die Richterin an – er habe kein anderes sauberes gehabt, erwiderte der Angeklagte hörbar unbeeindruckt.
Angeklagter bestritt Vorwürfe
Während der gesamten Verhandlung wirkte er dann abwesend, gähnte und schien auch immer wieder einzunicken – doch die Vorwürfe der damals 17-jährigen Weststeirerin wogen schwer: Bei einem Lokalbesuch soll sie der Angeklagte zu später Stunde gegen ihren Willen geküsst und in eine Klokabine gezerrt haben, dort soll er ihr dann das Gewand vom Leib gerissen und sie vergewaltigt haben. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, er bekannte sich nicht schuldig.
Gericht schenkte Opfer Glauben
Was beim Prozess folgte, war ein Wirrwarr um die Ereignisse in dieser Nacht – mit Hilfe von Dolmetschern versuchte sich das Schöffengericht ein Bild zu machen. Zwei Zeugen behaupteten zwar, die Annäherung sei nicht vom Angeklagten, sondern von dem Mädchen ausgegangen, schlussendlich glaubte das Gericht aber dem Opfer: Die Erzählungen der mittlerweile 18-Jährigen seien glaubwürdig, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Das Gericht verurteilte den 25-Jährigen zu vier Jahren Gefängnis und zu einem Schmerzensgeld von 5.000 Euro. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.