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Anstellung für pflegende Angehörige in Graz

Im Burgenland gibt es seit 2019 für pflegende Angehörige die Möglichkeit, sich beim Land anstellen zu lassen und so für die Pflegetätigkeit bezahlt zu werden. Nun will auch die Stadt Graz vorerst 15 Anstellungen an pflegende Angehörige vergeben.

Bis zu 80 Prozent der Menschen, die Pflege benötigen, werden zu Hause von Angehörigen versorgt. Die Stadt Graz wird nun ab Jänner 2024 700.000 Euro in die Hand nehmen, um in einem ersten Schritt 15 pflegende Angehörige finanziell abzusichern.

Hinweis

Am 15. und am 20. November finden in den Geriatrischen Gesundheitszentren Graz in der Albert-Schweitzer-Gasse Informationsveranstaltungen statt.

Die Hilfestellung soll von Pflegestufe drei bis fünf angeboten werden: „Abhängig von der Pflegegeldstufe ist auch das Stundenausmaß der Wochenanstellung. Bei der Pflegegeldstufe fünf mit einer Vollzeitanstellung von 40 Stunden gibt es einen Nettoverdienst von knapp 2.000 Euro. Bei niedrigeren Pflegegeldstufen mit 20 Stunden liegen wir bei 1.200 Euro netto“, erklärt Pflegestadtrat Robert Krotzer (KPÖ). Das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person werde bei einer Anstellung um 50 Prozent reduziert.

Finanzielle und rechtliche Absicherung

Bei dem Modell können nur Pflegebedürftige berücksichtigt werden, die brutto maximal 1.400 Euro verdienen oder als Pension erhalten. Das vorerst auf ein Jahr geplante Pilotprojekt sei damit auch ein Weg aus der Altersarmut für pflegende Angehörige, sagt Doris Kampus, Vorsitzende der SPÖ Graz – betroffen seien hier vor allem Frauen: „Derzeit ist es limitiert auf ein Jahr, aber die Grundidee ist im Burgenland erprobt. Die Frauen sind damit auch rechtlich abgesichert, haben eine Versicherung.“

Die Anstellung pflegender Angehöriger sei eine weitere Säule im Pflegesystem der Stadt, das von den Geriatrischen Zentren über mobile Dienste und 24-Stunden-Pflegedienste bis zu Tageszentren reiche. Dass die angestellten pflegenden Angehörigen mit Pensions- und Arbeitslosenversicherung auch „für die Zukunft abgesichert“ würden, betonte Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne).

An mehrere Voraussetzungen gebunden

„Der Hauptwohnsitz soll in Graz sein, und es sollen EU-Bürger sein“, sagte wiederum Norma Rieder von der Pflegedrehscheibe Graz. Es können sich als pflegende Angehörige nur Söhne und Töchter, Ehepartner, Onkel und Tanten oder auch Nichten und Neffen anmelden, und die pflegenden Angehörigen dürfen gerade nicht in Karenz oder Pension sein. Koordiniert werden die Anmeldungen von der Pflegedrehscheibe Graz. Die 15 Personen sollen über eine Leasingfirma angestellt und verpflichtend geschult werden.