Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Urteile im Basketball-Wettbetrugsprozess

Der Wettbetrugsprozess um Ex-Basketballer ist am Dienstagnachmittag am Grazer Straflandesgericht mit den Urteilen zu Ende gegangen. Sieben Angeklagte wurden verurteilt, zwei Ex-Basketballer freigesprochen. Zumindest 20 Spiele sollen manipuliert gewesen sein.

Sechs ehemalige Basketballspieler und ein Hintermann wurden am Dienstag im Grazer Straflandesgericht unter anderem wegen Wettbetrugs schuldig gesprochen.

Serbe als mutmaßlicher Drahtzieher

Von elf Angeklagten waren zum Prozessauftakt im August nur neun erschienen, zwei US-Amerikaner entzogen sich dem Verfahren. Bei den anderen gab es gleich zu Beginn mehrere, teils überraschende Geständnisse – darunter auch von einem 40-jährigen Serben, der laut Anklage der Drahtzieher gewesen sein soll. Sein Geständnis sorgte für ein sehr kurzes Verfahren, denn damit konnte auf sämtliche Zeugen verzichtet werden.

Vorwiegend in der höchsten Spielklasse

Die Anklage listete zumindest 20 Spiele auf, bei denen betrogen worden sein soll. Bei den verdächtigen Ex-Spielern, die auch vor Gericht erschienen, handelt es sich um fünf Österreicher, zwei Kroaten und einen Slowenen, die unter anderem beim Superliga-Club UBSC Graz gespielt haben. Hintermann ist der 40-jährige Serbe, der laut Anklage unter anderem Spieler und Matches auswählte.

Die zumindest 20 Spiele fanden alle ab der Saison 2017/2018 bis Mai 2020 statt. Betroffen waren vorwiegend Matches der Superliga, der höchsten österreichischen Basketballspielklasse, aber auch zwei internationale Spiele des Alpe Adria Cups. Angeklagt war die Bildung einer kriminellen Organisation, um Betrug und teils sogar schweren gewerbsmäßigen Betrug zu begehen.

Staatsanwalt forderte „Schlusspfiff“

Schon vor der Urteilsverkündung hatte der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer einen Schuldspruch für alle Angeklagten gefordert: „Es soll zu einem Schlusspfiff für die Angeklagten kommen. Der soll so laut sein, dass er auf allen Basketballplätzen und Hallen aller Sportstätten gehört werden kann.“ Er meinte, dass jeder der Beschuldigten als Rädchen einer Maschine seinen Beitrag geleistet habe: „Und die Maschine läuft nur, wenn jedes Rädchen sich dreht. Daher brauchte es alle Angeklagten.“

Unterschiedliche Strafmaße

Der Schöffensenat sah das nicht ganz so: Zwei der Angeklagten wurden freigesprochen, da die Beweisergebnisse nicht für eine Verurteilung ausgereicht hätten, sagte der Richter. Drei der ehemaligen Basketballer wurden nur teilweise schuldig gesprochen. Sie wurden etwa von der Bildung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Die Männer fassten bedingte Haftstrafen von vier bis sechs Monaten aus. Einer muss wegen eines Fotos von Kindesmissbrauch auf seinem Handy auch noch eine Geldstrafe in der Höhe von 1.260 Euro zahlen.

Deutlich längere Strafen fassten die vier anderen Männer aus: Sie waren geständig, wohl auch, weil es umfassende Beweise gegen sie gab. Der Hintermann aus Serbien bekam mit drei Jahren unbedingter Haft die höchste Strafe aller Angeklagten. Die drei anderen fassten 24 bis 30 Monate unbedingte Haft aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da manche der Beschuldigten noch drei Tage Bedenkzeit erbaten. Zwei von ihnen meldeten sofort Rechtsmittel an. Auch der Staatsanwalt kündigte Rechtsmittel an.

Drahtzieher unter Auflagen in Freiheit

Obwohl der Drahtzieher nun in erster Instanz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, wurde dem Antrag seines Anwalts auf Enthaftung vorerst stattgegeben. Der 40-Jährige befand sich bereits seit rund 17 Monaten in Untersuchungshaft. Unter der Bedingung, dass er seinen Reisepass bei Gericht abgibt, einen Wohnsitz in Österreich anmeldet und sich alle zwei Wochen bei der Polizei meldet, wurden ihm noch im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen. Er kann nun in Freiheit darauf warten, bis das Urteil rechtskräftig wird oder der Fall an die nächste Instanz geht.