Gericht

Hassposting gegen Dragqueen-Lesung: Diversion

Ein 37-Jähriger hat am Freitag in Graz wegen eines Facebook-Postings eine Diversion erhalten. Der Steirer hatte den Beitrag über eine Lesung einer Dragqueen in Graz kommentiert und mit seinen Worten laut Anklage gegen Transgender-Personen gehetzt.

„So etwas wird heutzutage der kleinen Generation aufgezwungen. Die Kinder und Menschen sexuell zu deformieren um pädophelie (sic!) populär zu machen“, schrieb er in seinem öffentlichen Kommentar; er sei einer der Ersten, der vermummt hingehe und diese „abgefuckte Scheiße“ abfackeln würde.

Verteidiger: „Damals kam viel zusammen“

Sein Verteidiger versuchte die Worte zu begründen und sprach von mehreren Schicksalsschlägen und einem Burn-out beim Angeklagten: „Damals kam viel zusammen.“ Ein erstes schriftliches Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft habe er deswegen auch nicht beantwortet.

„Warum schreibt man so was? Den Kindern wurde es ja freigestellt, es war ja keine Pflicht wie eine Turnstunde. Ich lese viel auf Social Media: Was da alles gepostet wird, ist unfassbar, aber Ihr Eintrag ist im Ranking der Widerlichkeiten sehr hoch“, sagte der Richter zum Angeklagten; außerdem habe Pädophilie nichts mit Transgender zu tun, betonte der Richter. Der Beschuldigte versuchte zu erklären, wie es dazu kam: „Die wollen die Kinder ja zu so einer Lebensweise bekehren.“: Es werde „offen“ und „vulgär“ über das Thema Homosexualität und Transgender geredet.

Richter: „Das scheint kein Ausrutscher gewesen zu sein“

„Extreme Distanz von Ihrem Posting höre ich da nicht heraus. Das scheint kein Ausrutscher gewesen zu sein“, meinte daraufhin der Richter. „Ich wollte nur mein Motiv erklären. Ich distanziere mich von dem Posting“, sagte der 37-Jährige daraufhin rasch.

„Typischer Facebook-Hater“

Für den Richter sei das ein „Paradebeispiel für ein Hassposting“ und ein „typischer Facebook-Hater“ – dennoch wolle er es statt einer Strafe erst mit Dialog versuchen: Der Beschuldigte erhielt eine Diversion, bekommt eine Bewährungshilfe und muss das Programm des Vereins Neustart „Dialog statt Hass“ besuchen. Die Diversion gilt für eine Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft willigte ebenfalls ein.