Pistole der Marke „Walther PPK“ und Patronen des Kalibers 7,65
APA/HANS KLAUS TECHT
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Chronik

Wird Waffenbesitz zunehmend zum Problem?

Nach dem Mord und dem Suizid in Wolfsberg im Schwarzautal im Bezirk Leibnitz mit einer Schrotflinte stellt sich die Frage: Wird Waffenbesitz zunehmend zum Problem? In der Steiermark sind rund 200.000 Schusswaffen registriert.

Das Thema Waffenbesitz ist in Österreich hochkomplex, denn jede Waffe fällt in eine eigene Kategorie, und mit jeder Kategorie wird im Waffengesetz anders umgegangen.

Mehrere Waffenkategorien

„Es gibt Waffen – zum Beispiel Pfefferspray –, die frei ab 18 Jahren verfügbar sind. Bei anderen Waffen, der Kategorie C zum Beispiel – Büchsen, Jagdgewehre usw. –, muss man auch 18 Jahre alt sein, es muss aber ein waffenrechtliches Dokument vorliegen: Bei diesen Langwaffen ist meines Wissens ein psychologisches Gutachten nicht vorgesehen – sehr wohl aber bei den Kategorie-B-Waffen, das sind Faustfeuerwaffen, Pistolen, Revolver, Repetierflinten: Diese B-Waffen sind nur mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte zu besorgen, und hier ist in der Regel ein psychologisches Gutachten erforderlich“, so Fritz Grundnig von der Landespolizeidirektion Steiermark.

Gewaltschutzzentrum übt Kritik

Dass Langwaffen – also Jagdgewehre oder Schrotflinten – ab einem gewissen Alter mehr oder weniger ohne Einschränkungen im Handel erhältlich sind, kritisiert indes das Gewaltschutzzentrum Steiermark und deren Juristin Barbara Jauk: „Das ist sicher auch ein Punkt, den man sich noch einmal auch von gesetzlicher Seite anschauen sollte. Die Folgen eines Schusses mit einer Schrotflinte können genauso fatal sein wie mit einer Pistole. Ich halte nichts davon, jetzt schnell zu sagen, was man alles ändern muss. Grundsätzlich müssen, unserer Ansicht nach, die Voraussetzungen sehr streng sein, und ein psychologisches Gutachten, die Prüfung der Verlässlichkeit, die müsste beinhaltet sein.“

Neu: Betretungsverbot führt zu Waffenverbot

Begrüßenswert ist laut Barbara Jauk eine neue gesetzliche Regelung, wonach bei Betretungs- und Annäherungsverboten jetzt auch automatisch ein Waffenverbot ausgesprochen wird. Fritz Grundnig von der Polizei erklärt das Prozedere: „Sind in diesem Haushalt Waffen vorhanden, so werden diese Waffen zumindest vorläufig beschlagnahmt. Die waffenrechtlichen Dokumente müssen abgegeben werden, und die Behörde hat in solchen Fällen dann zu prüfen, ob das Waffenverbot für länger aufrechterhalten wird oder ob diese Waffen dann, wenn die Person ungefährlich ist, wieder ausgeführt werden können.“ Laut Polizei sind in der Steiermark derzeit rund 200.000 Waffen registriert – Tendenz steigend.