Vieles ist vage, bei der Polizei hält man sich mit Details zurück: Der Ehegatte soll im Zuge eines Streits seine Frau verletzt haben, was er aber angeblich bestreitet.
Betretungsverbot führt zu Waffenverbot
Der Einsatz und die Wegweisung werden bestätigt, die Ermittlungen seien aber noch im Gang. Zum Waffenverbot sagt Polizeisprecher Fritz Grundnig: „Grundsätzlich wird bei einem Betretungs- und Annäherungsverbot automatisch, und so ist es im Gesetz vorgesehen, auch ein vorläufiges Waffenverbot von der Exekutive ausgesprochen, das heißt, diese Person hat dann sämtliche Waffen und waffenrechtliche Dokumente abzugeben, und diese Waffen werden beschlagnahmt und der Behörde abgeliefert.“
Versetzung wird nicht bestätigt
Dass der Mann in den Innendienst versetzt wurde, wird offiziell nicht bestätigt. Die Aufsicht werde in solchen Fällen immer aktiv, so Grundnig: „Es ist vorgesehen, dass in solchen Fällen die Dienstbehörde Maßnahmen ergreift, das kann von einer vorläufigen Suspendierung bis hin zu einer Versetzung in den Innendienst gehen, so dass dieser Kollege oder diese Kollegin nicht Außendienst verrichten darf. Konkret zu diesem Fall kann ich keine Auskünfte geben.“ Grundsätzlich sei auch ein Disziplinarverfahren nicht ausgeschlossen.
Dem Polizisten und Politiker werden Verbindungen zur rechten Szene nachgesagt, es gibt dazu auch ein einschlägiges Gerichtsurteil.