94,4 Millionen Euro stehen insgesamt für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Konnte dieser Antrag bisher bis 31. Oktober gestellt werden, wurde die Frist jetzt bis 30. November verlängert.
Einkommensgrenze erhöht
Eine zweite Änderung betrifft die Einkommensgrenze: Anspruchsberechtigt sind jetzt alle steirischen Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro – bisher waren es 30.734 Euro. Die Anträge für die 400 Euro können weiterhin online gestellt werden; wer keinen Zugang zum Internet hat, der kann den Antrag in den Gemeinde- und Stadtämtern stellen.
Abgelehnte Anträge werden nochmals geprüft
Wer bereits einen Antrag gestellt hat, und dieser abgelehnt wurde, muss keinen neuen Antrag stellen. Das betrifft laut Land Steiermark rund 9.600 Anträge. Diese werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Bisher haben rund 220.000 Steirerinnen und Steirer und mehr als 100.000 Haushalte den Zuschuss überwiesen bekommen.