Medikamente in der  Apotheke
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Politik

Ärzte befürchten Nachteile durch Novelle

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat angekündigt, die Rechte und Möglichkeiten von Apotheken ab Jänner ausweiten zu wollen. So sollen dann Filialapotheken möglich sein. Die Ärztekammer übt Kritik. Sie fürchtet Nachteile für Ärzte, die Hausapotheken betreiben.

Kern der Aufregung sind die sogenannten Abgabestellen der Apotheker, die ab Jänner durch die geplante Novelle in Ortschaften betrieben werden dürfen – mehr dazu in Apotheken dürfen Angebot erweitern (news.ORF.at, 21.10.2023). Hier spricht der Österreichische Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart sogar von einer „Kriegserklärung“. Diese Regelung würde die Hausapotheken der Hausärzte zerstören.

Dietmar Bayer, der Sprecher der niedergelassenen Ärzte in der Steiermark, sieht das ähnlich: „Das löst ja das Problem nicht, dass eine Versorgung an Medikamenten vorhanden ist. Also wenn wir jetzt noch weniger Medikamente in den einzelnen Abgabestellen und Apotheken haben, dann ist es ja nicht die Lösung des Problems.“

Filialapotheken als Konkurrenz zur Hausapotheke

Außerdem würde das Beispiel Scheifling zeigen, dass für Ärzte eine Stelle als Hausarzt damit uninteressanter werden könnte, so Bayer: „Alleine die Ankündigung, eine Filialapotheke zu eröffnen, habe den Hausarzt mit seiner Hausapotheke dazu gebracht, beides zu schließen. Damit ist Scheifling von einer Ein-Arzt-Gemeinde zu einer Zahnarztgemeinde geworden. Das kann nicht Sinn der Übung sein.“

Des Weiteren soll die Novelle des Apothekengesetzes auch mehr Testmöglichkeiten in den Apotheken bringen – wie Blutzuckermessungen oder Blutdruckmessungen. Auch das stößt bei der Ärztekammer auf Kritik.

Apothekerkammer argumentiert mit besserer Versorgung

Unverständnis kommt von der steirischen Apothekerkammer. Präsidentin Andrea Fuchsbichler weist die Kritik zurück: „Die Erweiterung der Möglichkeiten für Filialapotheken ist eindeutig eine bessere Versorgung der Bevölkerung, gerade im ländlichen Raum. Mit der Gesetzesnovelle sollte es möglich sein, bis zu drei Filialen zu betreiben. Das heißt, wir haben dort Öffnungszeiten, die mehr sind, als wir bei einer Hausapotheke haben.“

Auch das Sortiment an Medikamenten sei größer, so Fuchsbichler, die auch die Wortwahl der Ärztekammer kritisiert: „Mit dem Wort Kriegserklärung würde ich in Zeiten wie diesen etwas achtsamer umgehen.“ Am 10. November endet die Begutachtungsfrist für die geplante Novelle, die mit Jänner 2024 in Kraft treten soll.