Großes Goldenes Ehrenzeichen mit Stern Steiermark
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Politik

Novelle zu Aberkennung von Ehrenzeichen

Mit einer Gesetzesnovelle soll es in der Steiermark möglich werden, dass Ehrenzeichen auch posthum aberkannt werden können. Diese Neuregelung zielt insbesondere auf nationalsozialistische Verbrechen und entsprechendes Gedankengut ab.

Die Landesregierung hat auf Initiative von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) eine Novelle der Gesetze über Ehrenzeichen sowie den Ehrenring des Landes Steiermark erarbeitet und dazu ein Begutachtungsverfahren eingeleitet.

Die Novelle soll weitere Voraussetzungen schaffen, unter denen das Ehrenzeichen des Landes Steiermark, das Ehrenzeichen des Landes Steiermark für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Ehrenring des Landes Steiermark aberkannt werden können. Die neuen Regeln orientieren sich weitgehend an der diesbezüglichen Novellierung des Bundes-Ehrenzeichengesetzes.

Distanzierung von bestimmten Personen und Verhalten

Damit soll dem Land Steiermark ein Mittel zur Distanzierung von bestimmten Personen oder deren Verhalten in die Hand gegeben werden. Konkret soll eine Aberkennung eines Ehrenzeichens und eines Ehrenringes sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Ausgezeichneten möglich sein.

Diese Neuregelung zielt insbesondere auf Personen ab, die sich an nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt haben. Dazu wird im Gesetzesentwurf festgehalten, dass ein Ehrenzeichen von der Landesregierung abzuerkennen ist, wenn die vom Land ausgezeichnete Person eine führende Rolle

  • in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP),
  • in der Schutzstaffel (SS),
  • in der Sturmabteilung (SA),
  • im Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps (NSKK),
  • im Nationalsozialistischen Fliegerkorps (NSFK),
  • im Nationalsozialistischen Soldatenring,
  • im Nationalsozialistischen Offiziersbund,
  • in der deutschen Wehrmacht,
  • in sonstigen Gliederungen der NSDAP,
  • in der NSDAP angeschlossenen Verbänden,
  • in anderen nationalsozialistischen Organisationen,
  • in der Verwaltung des nationalsozialistischen Regimes

innehatte und sich aktiv an der Planung oder Ausführung von nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligte.

Sachverständige müssen prüfen

Um diesbezügliche Verdachtslagen zu prüfen, ist von der Landesregierung ein Gutachten einer oder eines Sachverständigen auf dem Gebiet der Zeitgeschichte einzuholen. Wird die Ehrung aberkannt, ergeht die Aufforderung seitens der Landesregierung, die Dekoration und die dazugehörige Urkunde innerhalb einer Frist zurückzustellen. Bei bereits Verstorbenen hat die Landesregierung die Aberkennungsvoraussetzung festzustellen und das auf der Homepage des Amtes der Landesregierung zu veröffentlichen.

Auch Strafe für unbefugtes Tragen

Neu in das Gesetz aufgenommen wurden auch Strafbestimmungen für das unbefugte Tragen sowie die Nichtrückstellung von Ehrenzeichen. Drexler sagte: „Es ist ein wichtiger Schritt, klare Regeln zu schaffen, Ehrenzeichen des Landes nicht nur widerrufen, sondern auch postum aberkennen zu können, insbesondere, wenn es um nationalsozialistische Verbrechen geht. Wer sich schuldig gemacht hat, darf kein Ehrenzeichen des Landes tragen.“

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang (SPÖ) ergänzte: „Das Ehrenzeichen des Landes Steiermark ist eine Auszeichnung für große Verdienste um unser Bundesland. Daher darf niemand dieses Zeichen tragen, der sich beispielsweise nationalsozialistischer Verbrechen schuldig gemacht hat.“